Grundrecht Datenschutz Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Ob Onlineshopping, die Nutzung von Internet-Suchmaschinen oder Ortungsdienste im Smartphone – nahezu überall werden unser persönliches Käufer- und Suchverhalten oder unsere Bewegungsprofile gespeichert. Außer Frage steht, dass moderne Informationstechnologien den Zugang zu Informationen erleichtern, Geschäftsprozesse beschleunigen und Unternehmen neue globale Beschaffungs- und Absatzwege eröffnen. Ihre Grenze finden diese Technologien in dem Recht des Bürgers auf Datenschutz.
Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht findet sich in Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Gleichzeitig wird die Privatsphäre des Einzelnen durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze geschützt. Die EU plant ferner eine Datenschutz-Grundverordnung. Aktuell wird diese Verordnung in der Europäischen Kommission und im Rat der Europäischen Union verhandelt.
Kommt es aktuell zu Verstößen gegen das Datenschutzgesetz, warten empfindliche Strafen auf den Verantwortlichen. Werden z.B. personenbezogene Daten in Verzeichnisse gegen den Willen des Betroffenen aufgenommen, so drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Mit Geldbußen bis zu 300.000 Euro muss gerechnet werden, wenn u. a. das Kopplungsverbot missachtet wird, d.h., wenn ein Vertragsabschluss von der Erlaubnis zur Datenspeicherung und -nutzung abhängig gemacht wird.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.
Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
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