Flugtickets auch ohne automatische Versicherung

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Flugtickets auch ohne automatische Versicherung

18.09.2015

Wer ein Flugticket online erwirbt, darf nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht bekommen. Das hat laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof entschieden, um die Verbraucherrechte zu stärken.

In dem konkreten Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen einen Reiseanbieter geklagt, der beim Online-Ticketkauf automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis eingeschlossen hatte. Laut Urteil ist verboten, dass ein Kunde diese Leistung bewusst wegklicken muss ('Opt-out'). Stattdessen muss sie selbst angeklickt werden ('Opt-in'). Seit längerem verbietet ein EU-Gesetz den Fluglinien bereits dieses Verfahren. Das Gericht bestätigt dies ausdrücklich auch für Vermittler von Flugreisen (EuGH, Rechtssache C-112/11).

 

Pressekontakt:
Brigitta Mehring
- Konzernkommunikation -
Fachpresse / Kunden PR
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Über ARAG SE
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden €.



 

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