Flugtickets auch ohne automatische Versicherung
Wer ein Flugticket online erwirbt, darf nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht bekommen. Das hat laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof entschieden, um die Verbraucherrechte zu stärken.
In dem konkreten Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen einen Reiseanbieter geklagt, der beim Online-Ticketkauf automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis eingeschlossen hatte. Laut Urteil ist verboten, dass ein Kunde diese Leistung bewusst wegklicken muss ('Opt-out'). Stattdessen muss sie selbst angeklickt werden ('Opt-in'). Seit längerem verbietet ein EU-Gesetz den Fluglinien bereits dieses Verfahren. Das Gericht bestätigt dies ausdrücklich auch für Vermittler von Flugreisen (EuGH, Rechtssache C-112/11).
Brigitta Mehring
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