Betriebsprüfung Schwerpunkte – neue Methoden Teil 6
Bei grenzüberschreitenden Unternehmen sind Verrechnungspreise nach wie vor der Dauerbrenner. Auch hier gelten verstärkt formalistisch einzuhaltende Dokumentationspflichten. Neben den herkömmlichen Verrechnungspreisen rücken auch grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen in den Fokus der Betriebsprüfungen.
Die Finanzverwaltung vertritt häufig die Auffassung, dass die Regelung zur Funktionsverlagerung auch für Fälle bis einschließlich 2007 anwendbar ist, da diese nicht neu seien sondern nur klarstellenden Charakter hätten.
Es gilt somit: Auch bei der Bestimmung, ob eine Funktionsverlagerung vorliegt, kann und sollte auf die Dokumentation zu den Verrechnungspreisen zurückgegriffen werden, da sie regelmäßig auch eine Funktionsanalyse enthalten soll.
Auf diese oder ähnliche Themen sollte Ihr Unternehmen gut vorbereitet sein. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
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Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
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