Betriebsprüfung Schwerpunkte - neue Methoden

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Betriebsprüfung Schwerpunkte - neue Methoden

27.08.2015

Das Thema Betriebsprüfung steht früher oder später jedem Unternehmen einmal ins Haus. Während Großbetriebe in der Regel im Rahmen von Anschlussprüfungen lückenlos geprüft werden, werden Mittel- und Kleinbetriebe wesentlich seltener kontrolliert. Eine allgemeine Regel, wer und zu welchem Zeitpunkt geprüft wird, gibt es aber nicht.

Schwerpunkte der Betriebsprüfung:
In der Praxis haben sich vor allem folgende Prüfungsfelder als Schwerpunkte einer Betriebsprüfung herausgestellt: Vollständigkeit der Betriebseinnahmen; Teilwertabschreibungen auf Anlagegüter, Beteiligungen, Material- und Warenbestände, Einzelwertberichtigungen von Forderungen, Verträge zwischen nahen Angehörigen, Anpassung der Steuerbilanz an die letzte Prüferbilanz, Gesellschaftsverhältnisse (Änderung der Beteiligungsverhältnisse, Wechsel der Unternehmensform, Betriebsaufspaltung, Verträge mit Gesellschaftern), Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe, Entnahme für private Zwecke unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte, Umsatzsteuer, Betriebs-Pkw, Herkunft der Mittel bei Einlagen, Geldverkehrsrechnungen.

Diese Pressemitteilung im PDF-Format.

Pressekontakt:
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin
zertifizierte Testamentsvollstreckerin -


Unternehmen:
ROLAND FRANZ & PARTNER
Steuerberater Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Telefon: 0201 / 810 95 - 0
Fax: 0201 / 810 95 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Internet: www.franz-partner.de

 

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