Sicherheitsgurt muss auch bei Behinderung angelegt …

Anzeige
Kundenzeitung

Sicherheitsgurt muss auch bei Behinderung angelegt werden

21.07.2015

Ein Autofahrer kann sich nur dann von der Gurtpflicht befreien lassen, wenn das Anlegen des Gurtes mit ernsthaften gesundheitlichen Schäden verbunden wäre.

Das ist auch bei körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen in der Regel nicht der Fall. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (12 LA 137/14) hin.

Ein Mann hatte seinen Befreiungsantrag an die Straßenverkehrsbehörde damit begründet, dass er nach einem schweren Schlaganfall linksseitig gelähmt sei und sich als Beifahrer nicht mehr selbst anschnallen könne. Außerdem befürchtete er, bei einem Unfall mit angelegtem Gurt zu ertrinken oder zu verbrennen. Damit kam er jedoch weder bei der Behörde noch vor Gericht durch. Laut der Entscheidung darf die Behörde wegen des hohen Nutzens eines Gurtes nur in besonders dringenden Fällen von der Gurtpflicht befreien. Dazu müsse durch einen Arzt bescheinigt werden, dass das Anlegen des Gurtes zu konkreten ernsthaften Gesundheitsschäden führen würde. Diese Voraussetzungen lägen im entschiedenen Fall nicht vor.

Nicht gelten ließ das Gericht auch das Argument des Mannes, dass er sich durch das Nichtanlegen des Gurtes nur selbst gefährde. Werden nämlich nicht angeschnallte Autofahrer bei einem Unfall erheblich verletzt, benötigen sie Rettungsdienste und medizinische Versorgung und es werden die Sozialsysteme belastet. Demgegenüber sei die Gefahr fernliegend, aufgrund eines angelegten Gurtes bei einem Unfall zu ertrinken oder zu verbrennen.

 

Dörte Lochner
Kommunikation
Wüstenrot & Württembergische AG
W&W – Der Vorsorge-Spezialist

Postanschrift: 70163 Stuttgart
Büroanschrift: Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart (West)
Büro: GU30F 404

Tel.:  +49 711 662-72 4038
PC-Fax +49 711 662 82 4038

mailto: doerte.lochner@ww-ag.com
Internet: http://www.ww-ag.com

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.