„Betriebsprüfung Schwerpunkte – neue Methoden Teil 5“.
In der Vergangenheit stellte das Prüfungsfeld Umsatzsteuer tendenziell eher ein Randgebiet dar, mittlerweile ist die Überprüfung von Umsatzsteuersachverhalten jedoch fester Bestandteil von Betriebsprüfungen und nimmt auch weiterhin an Bedeutung zu. Es wird regelmäßig geprüft, ob Teilleistungen, Rücknahmen, Rücklieferungen, Anzahlungen u.s.w. korrekt behandelt wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung von Buch- und Belegnachweisen für Ausführen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei exportorientierten Unternehmen. Auch hier geht der Betriebsprüfer mitunter sehr formalistisch vor und verwehrt bei Nichterfüllung der Nachweispflichten die Steuerfreiheit der getätigten Lieferung. Neben der Steuernachzahlung drohen hier auch in erster Linie hohe Zinszahlungen.
Nicht umsonst hat die Finanzverwaltung zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht (BMF, 06.01.2009, Bundessteuerblatt II 2009 Seite 60). In diesem Schreiben vertritt der Bundesminister der Finanzen hinsichtlich der Buch- und Belegnachweise eine sehr restriktive, über das Ziel hinausgehende Auffassung. Auch hier bedurfte es wieder einmal des Bundesfinanzhofs, der sich ausdrücklich gegen die Finanzverwaltung gestellt hat (BFH, 23.04.2009 VR 84/07; BFH 12.05.2009 VR 65/06, BFH 28.05.2009 VR 23/08).
Auf diese oder ähnliche Themen sollte Ihr Unternehmen gut vorbereitet sein. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin
zertifizierte Testamentsvollstreckerin -
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