Anwalt muss Robe tragen

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Anwalt muss Robe tragen

08.07.2015

Im Streit um eine fehlende Anwaltsrobe hat sich ein Anwalt vor Gericht nicht durchsetzen können. Im konkreten Fall war der Münchner Anwalt im November 2014 in einem Zivilprozess vor dem Augsburger Amtsgericht ohne Robe erschienen. Der Richter weigerte sich, die Verhandlung zu eröffnen, schickte die Beteiligten kurzerhand nach Hause und setzte einen neuen Termin an.

Der Münchner Anwalt sah in dem Verhalten des Richters eine Amtspflichtverletzung und verlangte Schadensersatz. Er machte Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend – insgesamt 770,50 Euro nebst Zinsen. Das Landgericht Augsburg entschied nun, dass ein Rechtsanwalt eine Robe tragen muss, wenn er vor dem Amtsgericht Augsburg in Zivilsachen auftritt. An dem Gewohnheitsrecht habe sich - jedenfalls an diesem Gericht - bis heute nichts geändert, erklären ARAG Experten (LG Augsburg, Az.: 031 O 4554/14).

 

Pressekontakt:
Brigitta Mehring
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