Betriebsprüfung Schwerpunkte - neue Methoden Teil …

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Betriebsprüfung Schwerpunkte - neue Methoden Teil 4: Prüfungsschwerpunkte bei Inlandssachverhalten

25.06.2015

Nicht nur ein Methodenwechsel ist bei der derzeit laufenden Betriebsprüfung festzustellen, sondern auch ein Wechsel der Themen. Zwar werden nach wie vor – wie bereits zuvor in einem Teil dieser Serie von uns ausgeführt – die Klassiker wie die private Kfz-Nutzung und die Verletzung der Aufzeichnungspflichten geprüft, sie stellen aber nicht mehr das Hauptaugenmerk dar. Besonders im Zusammenhang mit Messeveranstaltungen und Vertriebsschulungen wird die Finanzverwaltung immer wieder fündig. Bewirtungen an Messeständen oder anlässlich von Tagungen selbstständiger Händler unterliegen besonderen Aufzeichnungspflichten und werden nicht anerkannt, wenn sie nur auf einem Konto „Messekosten“ oder „Händlertagung“ in der Buchhaltung erfasst werden. Die Betriebsprüfung geht hier oftmals sehr formalistisch vor und hat leichtes Spiel, wenn die Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt werden.

Nicht nur ein Methodenwechsel ist bei der derzeit laufenden Betriebsprüfung festzustellen, sondern auch ein Wechsel der Themen. Zwar werden nach wie vor – wie bereits zuvor in einem Teil dieser Serie von uns ausgeführt – die Klassiker wie die private Kfz-Nutzung und die Verletzung der Aufzeichnungspflichten geprüft, sie stellen aber nicht mehr das Hauptaugenmerk dar. Besonders im Zusammenhang mit Messeveranstaltungen und Vertriebsschulungen wird die Finanzverwaltung immer wieder fündig. Bewirtungen an Messeständen oder anlässlich von Tagungen selbstständiger Händler unterliegen besonderen Aufzeichnungspflichten und werden nicht anerkannt, wenn sie nur auf einem Konto „Messekosten“ oder „Händlertagung“ in der Buchhaltung erfasst werden. Die Betriebsprüfung geht hier oftmals sehr formalistisch vor und hat leichtes Spiel, wenn die Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt werden.

Ein weiteres neues Thema: Die pauschale Versteuerung nach § 37b EStG:

Diese Regelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 eingeführt. Durch diese Vorschrift erhalten Sie die Möglichkeit, unter anderem Geschenke an Geschäftsfreunde pauschal zu versteuern und hierdurch eine Besteuerung auf Ebene der Personen, die die Zuwendungen erhalten haben, zu vermeiden.

Im Zusammenhang mit der Einführung des § 37b EStG sind viele Praxisfragen aufgetreten. Die Finanzverwaltung hat deswegen ein Schreiben veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 29.04.2008, Bundessteuerblatt 2008 I Seite 566), das in 39 einzelnen Textziffern Zweifelsfragen anspricht, aber auch Fallstricke aufzeigt.

Weiterhin ist zu beobachten, dass die Finanzverwaltung häufiger hinterfragt, welche Kosten im Zusammenhang mit den Anteilskäufen angefallen sind. Hierbei nimmt sie zunehmend die Anschaffungsnebenkosten unter die Lupe. Um Konflikte zu vermeiden, sollte bereits im Vorfeld von Beteiligungserwerb eine interne Bilanzierungsrichtlinie für die Kosten implementiert werden, die im Zusammenhang mit den Kauf stehen.

Diese Anweisung sollte vor allem definieren, ab welchem Zeitpunkt eine grundsätzliche Kaufentscheidung als getroffen gilt, da erst ab dem Zeitpunkt überhaupt Anschaffungsnebenkosten entstehen können. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hinzuweisen, in dem sich der Bundesfinanzhof zur steuerlichen Behandlung von Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen geäußert hat (BFH, 27.03.2007, BFH/NV 2007 Seite 1407). Zusätzlich sollte die interne Vorgabe bestimmen, welche Kosten einzeln zurechenbar sind. Aufbauend auf eine solche Richtlinie soll dann eine möglichst detaillierte Dokumentation des Beteiligungserwerbs erfolgen. Sie können dadurch Ihre eigene Verhandlungsposition entscheidend stärken.

Ein weiterer „Dauerbrenner“ ist die Nutzung von Verlustvorträgen. Es steht zu erwarten, dass dieses Thema vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise noch an Bedeutung gewinnen wird. Hierzu ist anzumerken: Bestehen Verlustvorträge, sollte über Verlustverwertungsstrategien nachgedacht werden, um die Grenze der Mindestbesteuerung optimal nutzen zu können. Ist eine Anteilsveräußerung geplant, soll diese ebenfalls rechtzeitig berücksichtigt werden, um entsprechende Maßnahmen zur Verlustnutzung ergreifen zu können.

Auf diese oder ähnliche Themen sollte Ihr Unternehmen gut vorbereitet sein. Wir helfen Ihnen gerne dabei.



Pressekontakt:
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin
zertifizierte Testamentsvollstreckerin -


Unternehmen:
ROLAND FRANZ & PARTNER
Steuerberater Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Telefon: 0201 / 810 95 - 0
Fax: 0201 / 810 95 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Internet: www.franz-partner.de


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