Wa(h)re Liebe darf nichts kosten
Amtsgericht Hamburg urteilt zu Ungunsten von Partnerbörsen. Dass man zum Flirten nicht einmal mehr vor die Tür gehen muss, ist längst kein Geheimnis mehr. Die „Liebe des Lebens“ kann man heutzutage ganz einfach per Mausklick kennenlernen. Verschiedene Dating-Portale können dabei helfen, Mrs. oder Mr. Right zu finden – gegen einen entsprechenden Mitgliedsbeitrag. Doch nun hat das Amtsgericht Hamburg festgestellt: Partnervermittlungen dürften für ihre Dienstleistung eigentlich gar kein Geld nehmen.
Amtsgericht Hamburg urteilt zu Ungunsten von PartnerbörsenDass man zum Flirten nicht einmal mehr vor die Tür gehen muss, ist längst kein Geheimnis mehr. Die „Liebe des Lebens“ kann man heutzutage ganz einfach per Mausklick kennenlernen. Verschiedene Dating-Portale können dabei helfen, Mrs. oder Mr. Right zu finden – gegen einen entsprechenden Mitgliedsbeitrag. Doch nun hat das Amtsgericht Hamburg festgestellt: Partnervermittlungen dürften für ihre Dienstleistung eigentlich gar kein Geld nehmen.
Kein Anspruch auf Entlohnung: Paragraf aus dem Jahr 1900 zur Heiratsvermittlung
Was früher der Heiratsvermittler war, ist heute die Partnerbörse: So zumindest hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Eine Online-Partnervermittlung hatte eine Kundin verklagt, die ihre Mitgliedsbeiträge nicht zahlte. In seinem Urteil legte das Gericht den Paragrafen 656 BGB aus dem Jahr 1900 aus. Dieser besagt, dass jemand, der potenzielle Ehepartner zusammenbringt, keinen Anspruch auf Entlohnung hat. „Das Amtsgericht Hamburg hat diesen Grundsatz auf die heutige Zeit übertragen und entschieden, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher einem klassischen Heiratsvermittlern zukamen“, so Rechtsanwalt Christian Teppe, der die Kundin im Verfahren vertreten hat. Das bedeutet konkret: Wie Heiratsvermittler dürfen auch Partnerbörsen für ihre Dienstleistungen kein Geld einfordern – vorausgesetzt die Portale vermitteln feste Partnerschaften. „Das Urteil lässt sich nicht auf das sogenannte C-Dating übertragen, sprich auf Kontaktbörsen und allgemeinen Singlebörsen, die oberflächliche Gelegenheits-Bekanntschaften vermitteln“, erklärt der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz.
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Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 384,3 Millionen Euro im Jahr 2013 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen Produkte sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs- Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten. ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon von einem unabhängigen Anwalt einholen – noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk von 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei.
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