Wegeunfall: Tanken auf eigene Gefahr
Wer auf dem Weg zur Arbeit noch einen kurzen Zwischenstopp bei einer Tankstelle einlegen muss und dabei einen Unfall baut, ist nach Auskunft von ARAG Experten auf dieser Teilstrecke nicht über seine Berufsgenossenschaft versichert. Diese übernimmt lediglich Unfälle, bei denen eine dem Betrieb zuzuordnende Tätigkeit ausgeübt wird und die auf unmittelbarem Weg zum und vom Ort dieser Tätigkeit stattfinden.
Wer auf dem Weg zur Arbeit noch einen kurzen Zwischenstopp bei einer Tankstelle einlegen muss und dabei einen Unfall baut, ist nach Auskunft von ARAG Experten auf dieser Teilstrecke nicht über seine Berufsgenossenschaft versichert. Diese übernimmt lediglich Unfälle, bei denen eine dem Betrieb zuzuordnende Tätigkeit ausgeübt wird und die auf unmittelbarem Weg zum und vom Ort dieser Tätigkeit stattfinden. Eigenwirtschaftlich begründetes Tanken ist demnach kein Arbeitsunfall und somit auch nicht versichert. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem eine Autofahrerin auf dem Weg zur Arbeit kurz tanken wollte, dabei einen Unfall verursachte und verletzt wurde. Die Richter sprachen die Anerkennung auf einen Arbeitsunfall jedoch ab (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Az.: L 2 U 42/12).Pressekontakt:
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