Warten heißt das Gebot der Stunde …

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Warten heißt das Gebot der Stunde - Wer ein fremdes Auto anfährt und nur einen Zettel hinterlässt, begeht Unfallflucht

25.02.2015

Beim Ausparken passiert es: Ein Rucken, ein hässlich knirschendes Geräusch und schon hat der eigene Kotflügel die Seite des Autos auf dem Nebenparkplatz unsanft berührt. Achtung! Die HUK-COBURG warnt: Wer jetzt einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die Windschutzscheibe des touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden. Die Rechtsprechung fordert, dass der Unfallverursacher eine angemessene Zeit wartet. Wie lange angemessen ist, hängt unter anderem von der Größe des Schadens ab. 

Beim Ausparken passiert es: Ein Rucken, ein hässlich knirschendes Geräusch und schon hat der eigene Kotflügel die Seite des Autos auf dem Nebenparkplatz unsanft berührt. Achtung! Die HUK-COBURG warnt: Wer jetzt einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die Windschutzscheibe des touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden.
Die Rechtsprechung fordert, dass der Unfallverursacher eine angemessene Zeit wartet. Wie lange angemessen ist, hängt unter anderem von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind jedoch ein absolutes Minimum. Sind in unmittelbarer Nähe Geschäfte, kann man natürlich auch versuchen, den Fahrer des beschädigten Pkw zu finden; zum Beispiel indem man ihn an einer Supermarktkasse oder im Einkaufszentrum ausrufen lässt. Ebenso hilfreich ist es, sich die Namen von Zeugen zu notieren oder ein Foto zu machen. Bleibt die Suche nach dem Geschädigten erfolglos, kann man den Unfall auch der Polizei vor Ort melden. Dann ist man hundertprozentig auf der sicheren Seite. – Allein das Hinterlassen eines Zettels mit der Adresse oder Telefonnummer wird von der Rechtsprechung im Allgemeinen nicht toleriert.
Geht solch ein Fall vor Gericht und endet mit einer Verurteilung wegen Unfallflucht, kann das auch für den Versicherungsschutz Konsequenzen haben. In der Kfz-Haftpflichtversicherung steht der Vorwurf im Raum: Der Unfallverursacher habe gegen seine vertragliche Aufklärungspflicht verstoßen. Trifft das zu, reguliert die Versicherung den Fremdschaden, allerdings kann der Versicherungsnehmer wegen dieser Obliegenheitsverletzung anschließend mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden. In der Kasko-Versicherung kann Unfallflucht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Foto: HUK-COBURG
Bildunterzeile
Geht gar nicht: Ein fremdes Auto anfahren, Zettel mit Adresse an die Windschutzscheibe und wegfahren. Da nutzt auch die Entschuldigung auf der Rückseite Zettel nichts. Wer nicht riskieren will, wegen Unfallflucht belangt zu werden, muss eine angemessene Zeit warten.




Pressekontakt:
Karin Benning
Telefon: 09561 / 96 - 2084
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de


Unternehmen:
HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Bahnhofsplatz
96444 Coburg

Internet: www.huk.de


HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit über zehn Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2013 von knapp 6 Mrd. Euro zählt sie zu den 10 größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit über zehn Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2013 insgesamt knapp 9.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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