ARAG Verbrauchertipps für Autofahrer - Auffahrunfall/Sturz nach Verkehrsunfall/Unfallhilfe
Verlässt ein Autoinsasse nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn den PKW, um den entstandenen Blechschaden zu begutachten, trägt er bei einem darauf folgenden zweiten Unfall eine Mitschuld. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und sprach so dem geschädigten Kläger eine Teilschuld von 20 Prozent zu. Im konkreten Fall verursachte ein Pkw-Fahrer einen Auffahrunfall, nachdem der Vorausfahrende aufgrund eines Staus stark abbremsen musste. Beide Fahrzeuginhaber brachten ihre Autos auf der mittleren Spur zum Stehen und alle Insassen betraten die Fahrbahn. Während die Beteiligten den entstandenen Blechschaden begutachteten, löste sich der Stau auf und ein heranfahrender Dritter fuhr mit hoher Geschwindigkeit fast ungebremst in den stehenden Nissan. Ein Beifahrer, der sich zwischen den beiden Pkw auf der Fahrbahn befand, wurde dabei schwer verletzt und ist seitdem zu 100 Prozent schwerbehindert und erwerbsunfähig. Der Geschädigte verklagte den Dritten daraufhin auf Schadensersatz. Das zuständige OLG gab ihm aber nur zum Teil Recht, da er durch das Betreten der Fahrbahn selbst grob fahrlässig gehandelt und sich in Lebensgefahr begeben habe. Auf der Autobahn sei das Betreten der Fahrbahn lediglich in Notsituationen wie etwa einer Hilfeleistung gestattet, so das Oberlandesgericht weiter. Sein Mitverschulden beläuft sich laut ARAG Experten auf 20 Prozent der Gesamtschuld (OLG Karlsruhe, Az.: 1 U 136/12).
Betreten der Autobahn führt zur MithaftungVerlässt ein Autoinsasse nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn den PKW, um den entstandenen Blechschaden zu begutachten, trägt er bei einem darauf folgenden zweiten Unfall eine Mitschuld. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und sprach so dem geschädigten Kläger eine Teilschuld von 20 Prozent zu. Im konkreten Fall verursachte ein Pkw-Fahrer einen Auffahrunfall, nachdem der Vorausfahrende aufgrund eines Staus stark abbremsen musste. Beide Fahrzeuginhaber brachten ihre Autos auf der mittleren Spur zum Stehen und alle Insassen betraten die Fahrbahn. Während die Beteiligten den entstandenen Blechschaden begutachteten, löste sich der Stau auf und ein heranfahrender Dritter fuhr mit hoher Geschwindigkeit fast ungebremst in den stehenden Nissan. Ein Beifahrer, der sich zwischen den beiden Pkw auf der Fahrbahn befand, wurde dabei schwer verletzt und ist seitdem zu 100 Prozent schwerbehindert und erwerbsunfähig. Der Geschädigte verklagte den Dritten daraufhin auf Schadensersatz. Das zuständige OLG gab ihm aber nur zum Teil Recht, da er durch das Betreten der Fahrbahn selbst grob fahrlässig gehandelt und sich in Lebensgefahr begeben habe. Auf der Autobahn sei das Betreten der Fahrbahn lediglich in Notsituationen wie etwa einer Hilfeleistung gestattet, so das Oberlandesgericht weiter. Sein Mitverschulden beläuft sich laut ARAG Experten auf 20 Prozent der Gesamtschuld (OLG Karlsruhe, Az.: 1 U 136/12).
Sturz nach Verkehrsunfall
Stürzt ein Autofahrer nach einem Verkehrsunfall bei der Schadensbegutachtung und verletzt sich dabei, sind diese Verletzungen dem Unfall zuzurechnen. In dem konkreten Fall verließ ein Mann nach einem Zusammenstoß mit einem zweiten Verkehrsteilnehmer seinen PKW, um den entstandenen Schaden zu begutachten. Dabei stürzte er wegen des herrschenden Glatteises und brach sich die Schulter. Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Verletzung noch dem Auffahrunfall zuzuschreiben sei und der Geschädigte somit gegenüber der Haftpflichtversicherung des Auffahrenden einen Anspruch auf Schadensersatz habe. Durch das Aussteigen des Geschädigten ist kein neuer Gefahrenkreis eröffnet worden, erläutern ARAG Experten die Entscheidung (BGH, Az.: VI ZR 116/12).
Angst vor Unfallhilfe
Laut einer aktuellen Umfrage würden 86 Prozent der deutschen Autofahrer nach einem schweren Unfall Erste Hilfe leisten - auch wenn die Angst vor Fehlern bei 45 Prozent der Befragten hoch ist. Grund dafür ist bei 29 Prozent eine allgemeine Unsicherheit in Bezug auf den Erste-Hilfe-Kurs, der bei jedem zweiten Befragten schon über 5 Jahre zurückliegt. Die Angst vor einer Ansteckung durch HIV oder Hepatitis spielt laut ARAG Experten lediglich für 15 Prozent eine Rolle. Immerhin 91 Prozent meinen, einen Verletzten in die stabile Seitenlage bringen zu können, 89 Prozent sehen sich darüber hinaus in der Lage, einen Verband anzulegen. Zwei Drittel der Befragten trauen sich außerdem zu, Wiederbelebungsversuche durch Herzdruckmassage und Beatmung einzuleiten (Quelle: DEKRA).
Pressekontakt:
Brigitta Mehring
- Konzernkommunikation -
Fachpresse / Kunden PR
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Unternehmen:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Internet: www.arag.de
Twitter: www.twitter.com/ARAG
Über ARAG SE
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden €.