„Wichtige Änderungen bei Minijobs ab dem 01.01.2015“
Wie Ihnen bekannt ist, wurden die Rahmenbedingungen bei Minijobs zum 01.01.2013 grundlegend geändert. Für Minijobs, die vor dem 01.01.2013 begonnen haben und deren Arbeitsentgelt innerhalb der alten Grenze bis 400,00 € blieb, durften die alten Regelungen für eine Übergangszeit weiter angewendet werden.
Wie Ihnen bekannt ist, wurden die Rahmenbedingungen bei Minijobs zum 01.01.2013 grundlegend geändert.Für Minijobs, die vor dem 01.01.2013 begonnen haben und deren Arbeitsentgelt innerhalb der alten Grenze bis 400,00 € blieb, durften die alten Regelungen für eine Übergangszeit weiter angewendet werden
Diese Übergangszeit endet mit Ablauf des 31.12.2014 !
Das bedeutet, dass ein Minijobber, der bis jetzt nach alter Regelung rentenversicherungsfrei war, ab dem 01.01.2015 rentenversicherungspflichtig wird, wenn kein Antrag des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt. Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen zum 01.01.2015 nochmals geändert.
Mit Einführung des allgemeinen Mindestlohnes verpflichtet der Gesetzgeber die Minijobber zur Führung von genauen Stundenaufzeichnungen, die zum Lohnkonto zu nehmen und bei Rentenversicherungsprüfungen vorzulegen sind.
Pressekontakt:
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -
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Steuerberater Rechtsanwälte
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