Vermögen zu vererben – aber keiner …

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Vermögen zu vererben – aber keiner weiß, an wen - Was geschieht in einem Erbfall ohne Testament und Erben?

06.10.2014

Viele Menschen hegen einen heimlichen Traum: Ein unverhofftes Erbe von der unbekannten Tante, die vor Jahrzehnten ins Ausland ausgewandert ist. Natürlich wird ein solcher Glücksfall nur in Ausnahmefällen Wirklichkeit, doch eine solche Konstellation kommt immer wieder vor: Wenn Menschen sterben und weder direkte Nachkommen noch ein Testament vorhanden sind, müssen potenzielle Erben unter den entfernteren Verwandten gesucht werden. Diese Erbensuche gestaltet sich häufig schwierig – und erfordert spezielle Fachkenntnisse. Hilfe bieten in solchen Fällen professionelle Nachlass-Detektive.

Viele Menschen hegen einen heimlichen Traum: Ein unverhofftes Erbe von der unbekannten Tante, die vor Jahrzehnten ins Ausland ausgewandert ist. Natürlich wird ein solcher Glücksfall nur in Ausnahmefällen Wirklichkeit, doch eine solche Konstellation kommt immer wieder vor: Wenn Menschen sterben und weder direkte Nachkommen noch ein Testament vorhanden sind, müssen potenzielle Erben unter den entfernteren Verwandten gesucht werden. Diese Erbensuche gestaltet sich häufig schwierig – und erfordert spezielle Fachkenntnisse. Hilfe bieten in solchen Fällen professionelle Nachlass-Detektive.

Wann muss eine Erbensuche durchgeführt werden?
Nach dem 2. Weltkrieg war die Suche nach Erben ein fast alltägliches Phänomen. „Heute bildet die Erbensuche natürlich eher die Ausnahme von der Regel“, erklärt Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Detektei Lentz. „Doch es kommt durchaus auch heute noch vor, dass Verstorbene keine direkten Erben haben und der Aufenthaltsort der nächsten erbberechtigten Verwandten unbekannt ist.“ Manchmal muss sogar geklärt werden, ob überhaupt noch Verwandte des Erblassers existieren. Gerade in solchen Situationen ist die Erbensuche zumeist sehr schwierig und aufwändig. „Grundsätzlich besteht eine juristische Ermittlungspflicht, wenn nicht alle Erben bekannt oder auffindbar sind“, weiß Chefermittler Lentz. Nachlassgerichte und Nachlassverwalter sind dann gemäß § 1.960 BGB verpflichtet, die gesamte gesetzliche Erbfolge zu überprüfen.

Warum ein Nachlass-Detektiv wichtig ist
Leider führen auch gründliche Recherchen der Nachlassgerichte häufig zu keinem eindeutigen Ergebnis und die Erbensuche bleibt erfolglos. „Hier müssen meist viele Fälle gleichzeitig bearbeitet werden, außerdem fehlen dafür oft auch die entsprechenden Experten“, erläutert Lentz. Insbesondere, wenn unbekannt ist, ob überhaupt erbberechtigte Verwandte existieren, erfordert die Erbensuche spezielle Fachkenntnisse. „Hier kommen natürlich wir Detektive als Profis für die Personensuche ins Spiel“, so Lentz. Häufig sind auch genealogische und historische Kenntnisse notwendig, denn gerade bei älteren Erblassern können geschichtliche Ereignisse wie Kriege, Auswanderungswellen, Flucht und Vertreibungen noch von großer Bedeutung sein. Deshalb beauftragen Nachlassgerichte und -verwalter, aber auch Privatpersonen, immer häufiger Detekteien, die sich auch auf Erbensuche spezialisiert haben. „Für Privatpersonen gestaltet sich die Erbensuche im Ausland besonders schwierig“, weiß Marcus Lentz aus Erfahrung. „Hier können wir mit unseren internationalen Kontakten helfen und die ausgewanderten Angehörigen ausfindig machen.“

Gesucht und gefunden
Dazu nutzen Nachlass-Detektive unter anderem Adressbücher, Melderegister, alte Karten, Ortsbücher und Kirchenverzeichnisse. Neben der Suche in Archiven werden natürlich auch Datenbanken durchforstet und auch Soziale Medien wie Facebook oder Twitter genutzt. Über das Auffinden ausgewanderter oder verschollener Verwandter hinaus ermitteln Nachlass-Detektive auch die genauen Verwandtschaftsverhältnisse im Sinne der gesetzlichen Erbfolge. „Außerdem können wir für unsere Mandanten die notwendigen Dokumente, wie z.B. den Erbennachweis, beschaffen und auch die aktuelle Adresse der erbberechtigten Angehörigen des Verstorbenen ermitteln“, erläutert Lentz die Vorgehensweise. „Meistens beauftragen uns Erbengemeinschaften, wenn einer der Erben nicht auffindbar ist“, berichtet der Chefermittler weiter. Erbengemeinschaften können nämlich nur geschlossen agieren und erst über ihr Erbe verfügen, wenn die Erbensuche abgeschlossen ist und ihr Erbanteil feststeht. „Erst vor zwei Monaten haben wir einen spannenden internationalen Nachlassfall abgeschlossen: Wir wurden vor circa einem halben Jahr von einer Erbengemeinschaft beauftragt, eine Tochter der Erblasserin ausfindig zu machen, deren Aufenthaltsort der Familie unbekannt war. Diese war in den siebziger Jahren nach Brasilien ausgewandert, so die letzten Informationen der Erben“, erzählt Lentz. Die Ermittlungen der Detektei Lentz ergaben jedoch, dass die betreffende Person Brasilien bereits in den achtziger Jahren wieder verlassen hat und nach Australien übergesiedelt war. Hier hat sie eine Familie gegründet und bis 2009 auf einer Schaffarm im australischen Outback gelebt. „Leider war die Tochter inzwischen ebenfalls verstorben, wir mussten den Geschwistern also eine weitere traurige Nachricht überbringen“, berichtet Lentz. „Auf der anderen Seite konnten wir die Familie aber auch mit der Tochter der Verstorbenen, also der Enkelin der Erblasserin, zusammenführen.“ Abgesehen von dieser dramatischen Entwicklung, konnte die Detektei den Fall aber erfolgreich lösen, indem sie mit der Enkelin die letzte erbberechtigte Verwandte ermitteln konnte.

Was geschieht mit dem Erbe?
Im Idealfall kann durch den Einsatz von spezialisierten Nachlass-Detektiven die Erbfolge durch die Erbensuche geklärt werden. Wie im geschilderten Fall der Detektei Lentz kann der betreffende Erbe dann einen Erbschein beantragen, der ihn als Erben ausweist, und damit sein Erbe antreten. „Im Worst Case-Szenario hingegen, wenn in Einzelfällen also gar kein Erbe ermittelt werden kann, fällt das Erbe an den Fiskus.“ Im Fall von Erbengemeinschaften wird der entsprechende Erbteil den gesetzlichen Regelungen gemäß unter den übrigen Miterben aufgeteilt. „Wir erhalten als Honorar einen kleinen Anteil am Erbteil, der der gesuchten Person zusteht. Dieser wird aber ausschließlich bei Erfolg fällig“, erläutert Lentz. „Das schönste an der erfolgreichen Erbensuche ist für uns aber regelmäßig das Erlebnis, das mit der Überbringung der unverhofften Nachricht an die Erben verbunden ist.“



Pressekontakt:
Beatrix Balsiger
Telefon:   +49 6181 440 635 16
E-Mail:   presse@lentz.de

Unternehmen:
Detektei Lentz® | Lentz & Co. GmbH

Internetwww.lentz-detektei.de


Über die Lentz® GmbH & Co. Detektive KG
Die Detektei Lentz® ist seit 1995 ein auf die professionelle, hochwertige und gerichtsverwertbare Durchführung von Ermittlungen und Beobachtungen (Observationen) spezialisiertes Unternehmen der Lentz® Gruppe mit Sitz in Hanau. Als eine von wenigen Detekteien in Deutschland erfüllt die Detektei Lentz® nachweislich die hohen Qualitätsstandards der weltweit anerkannten Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008 und wird seit rund zehn Jahren regelmäßig nach TÜV-CERT® zertifiziert. Als Privat- und Wirtschaftsdetektei mit 18 Niederlassungen in ganz Deutschland verfügt die Detektei Lentz® bundesweit über qualifizierte Teams von fachlich ausgebildeten, ZAD-geprüften Detektiven sowie über langjährige Expertise im Bereich Ermittlungen und Beweisbeschaffung im Zivil- und Strafrecht.

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