Bitte bei Zahlungen an die Finanzkasse beachten…
Aus gegebenem Anlass und weil es hilft, unnötige Kosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen unbedingt ans Herz legen, bei Zahlungen an das Finanzamt immer den Verwendungszweck zu benennen.
Aus gegebenem Anlass und weil es hilft, unnötige Kosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen unbedingt ans Herz legen, bei Zahlungen an das Finanzamt immer den Verwendungszweck zu benennen.Denn auch wenn das Finanzamt vorgibt, eine eingehende Zahlung eindeutig anhand des Betrages identifizieren zu können, zeigt doch die tägliche Praxis, dass dies bei weitem nicht immer der Fall ist. Die Folge: Falschbuchung, Korrektur, Erteilung einer sogenannten Umbuchungsmitteilung (an Sie oder an uns) oder die weitere Folge: Sie oder wir prüfen, ob die Verbuchung nach der vorausgegangenen Fehlbuchung nunmehr zutreffend ist – beanstanden – oder auch nicht (…).
Fazit: Obwohl wir der Finanzkasse die korrekte Verbuchung durchaus zutrauen dürften, in Ihrem eigenen Interesse: Bei jeder Zahlung an die Finanzkasse Ihres Finanzamtes den Verwendungszweck so exakt wie möglich angeben!
Ihre Ansprechpartnerin: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin Telefon: 0201 / 81 09 50 E-Mail: kontakt@franz-partner.de Internet: www.franz-partner.de |