Zinsen aus Privatdarlehen versteuern
Wer privat Geld verleiht, der kann dafür auch Zinsen verlangen. Die Besteuerung der Zinserträge darf dabei allerdings nicht unter den Tisch fallen, sonst ist der Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.
Wer privat Geld verleiht, der kann dafür auch Zinsen verlangen. Die Besteuerung der Zinserträge darf dabei allerdings nicht unter den Tisch fallen, sonst ist der Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.Die Abgeltungssteuer für Zinsen aus Privatdarlehen von fremden Dritten
In steuerlicher Hinsicht fallen Zinsen aus Privatdarlehen unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wer seine Steuererklärung ausfüllt, findet dazu in der Anlage KAP die entsprechenden Zeilen. Hier sind die Zinseinnahmen aus den privat gewährten Krediten aufzuführen.
Die Ausnahme von der Regel bei Darlehen an nahestehende Personen
Wird ein privates Darlehen an nahestehende Personen vergeben, z.B. an Familienmitglieder oder Familienangehörige, so sieht die Besteuerung der Zinserträge etwas anders aus. Anstelle der Abgeltungssteuer wird der persönliche (individuelle - oft höhere) Steuersatz herangezogen, wenn -zweite Kriterium- der Kreditnehmer die Zinsen steuerlich, z.B. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, absetzen kann.
Ob diese Schlechterstellung von Angehörigen jedoch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, prüft derzeit der Bundesfinanzhof in München (Aktenzeichen: VIII R 44/13). Wir empfehlen daher, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und auf das genannte Aktenzeichen Bezug zu nehmen. Damit bleibt der Fall für Sie offen.
Werden Sie von uns vertreten, erledigen wir das für Sie.
Ihre Ansprechpartnerin: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin Telefon: 0201 / 81 09 50 E-Mail: kontakt@franz-partner.de Internet: www.franz-partner.de |