Kinder sind versichert

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Kinder sind versichert

11.06.2014

In Tageseinrichtungen betreute Kinder sind gesetzlich unfallversichert. Geklagt hatten Eltern im Namen ihres inzwischen vierjährigen Kindes, das sich während der Betreuung bei seiner Tagesmutter mit heißem Tee den Arm verbrüht hatte.

In Tageseinrichtungen betreute Kinder sind gesetzlich unfallversichert. Geklagt hatten Eltern im Namen ihres inzwischen vierjährigen Kindes, das sich während der Betreuung bei seiner Tagesmutter mit heißem Tee den Arm verbrüht hatte.

Der Kläger hatte schwere Verletzungen erlitten, die eine mehrtägige stationäre Behandlung und eine Hauttransplantation erforderten. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hatte einen Arbeitsunfall anerkannt mit der Folge, dass sämtliche Behandlungskosten, auch die eventueller Folgeschäden, von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden müssen. Die Tagesmutter ist aus der Haftung entlassen. Da die Eltern des Klägers jedoch einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Tagesmutter durchsetzen wollten, hatten sie gegen die Anerkennung eines Versicherungsfalles geklagt. Das SG Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. In Tageseinrichtungen betreute Kinder sind daher gesetzlich unfallversichert, erklären ARAG Experten (SG Düsseldorf, Az.: S 1 U 461/12).




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Über ARAG SE
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden €.


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