So umgehen Sie den Strafraum - …

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So umgehen Sie den Strafraum - Tipps vom Anwalt zum WM-Start 2014

14.05.2014

Die Vorfreude steigt: Am 12. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien. Ganz Deutschland hängt Spielpläne auf, stellt Bier kalt und holt die Fußball-Deko aus dem Keller. Doch wo darf ich Flaggen und Co. eigentlich aufhängen? Kann ich selbst zum großen „Public Viewing“ einladen?

Die Vorfreude steigt: Am 12. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien. Ganz Deutschland hängt Spielpläne auf, stellt Bier kalt und holt die Fußball-Deko aus dem Keller. Doch wo darf ich Flaggen und Co. eigentlich aufhängen? Kann ich selbst zum großen „Public Viewing“ einladen? Und was, wenn die grölende Meute vor dem Fernseher die Nachbarn stört? Die wichtigsten Rechtsfragen rund um die WM beantwortet der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Axel Knieps aus der Frankfurter Kanzlei Knieps.

Tipp 1: Schwarz-Rot-Gold im Großformat – wo darf die WM-Deko hängen?
Eingefleischte Fans würden wohl am liebsten das ganze Haus mit den bunten Fahnen einwickeln. Doch manchmal ist weniger mehr – gerade wenn die Fußball-Narren zur Miete wohnen. „In der eigenen Wohnung, an den Fenstern und am Balkon darf der Mieter schalten und walten, wie er möchte, solange er nicht die Funktion der Wohnung nachhaltig beeinträchtigt“, erklärt Rechtsanwalt Axel Knieps. Wer aber die Flagge an der Hauswand anbringen möchte, sollte erst mit dem Vermieter und den Nachbarn sprechen. „Verdeckt zum Beispiel eine Fahne das Fenster der anderen Bewohner, können diese verlangen, dass die Deko wieder verschwindet.“ Wer vorher freundlich nachfragt, darf dann sicherlich Flagge zeigen – auch im Großformat.

Tipp 2: „Public Viewing“ – wer darf ein öffentliches „Rudelgucken“ veranstalten?
Gemeinsam macht’s am meisten Spaß. Pünktlich zum Anstoß versammeln sich wieder Scharen von Fußball-Fans auf den Plätzen der Großstädte, um die deutsche – oder eine andere – Mannschaft anzufeuern. Doch wer darf so ein „Rudelgucken“ eigentlich ausrichten? „Fans, die ein „Public Viewing“ auf einem öffentlichen Platz veranstalten möchten, müssen eine größere Versammlung vorher von der Stadt genehmigen lassen“, so Rechtsanwalt Knieps. Grundsätzlich rät der Anwalt aber vom selbst organisierten „Public Viewing“ ab. „Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Besucher verantwortlich. In einem Wohngebiet könnten sich außerdem die Anwohner gestört fühlen. Wird darauf keine Rücksicht genommen, muss der Ausrichter auch dafür geradestehen.“ Für ein entspanntes Spiel sollte man sich also lieber einem offiziellen „Rudelgucken“ anschließen.

Tipp 3: Auto-Korso – worauf sollten Fans achten?
Finale! Finale! – Wenn das kein Grund für einen ausgelassenen Auto-Korso ist! Doch auch beim Ausnahmezustand während der WM müssen sich Autofahrer an die Regeln halten. „Die Straßenverkehrsordnung gilt während der Weltmeisterschaft natürlich weiterhin uneingeschränkt“, betont der ROLAND-Partneranwalt. Das heißt auch, dass sich alle Mitfahrer anschnallen müssen und dass der Fahrer nüchtern bleiben muss. Und auch extremes Hupen gilt rein rechtlich als Straftat. „Man sollte vor allem darauf achten, dass man keine anderen Verkehrsteilnehmer oder die Anwohner stört oder sogar gefährdet.“ Eines darf beim Auto-Korso natürlich nicht fehlen: Fähnchen am Fenster, „Fanflosse“ auf dem Dach oder eine große Fahne über der Motorhaube. Hier sind der Vielfalt keine Grenzen gesetzt – zumindest beinahe. „Der Autoschmuck darf zum Beispiel nicht das Kennzeichen verdecken oder dem Fahrer die Sicht nehmen.“

Tipp 4: Fan-Gesang und Jubel-Schreie – was gilt als Ruhestörung?
Kurz vor dem Abpfiff fällt das erlösende 1 : 0 – da kann es auf den Straßen und in den Wohnzimmern schon mal lauter werden. Freude bei den Fußball-Fans, Ärgernis für den Rest. „In Mietshäusern müssen alle Mieter Rücksicht auf die Hausordnung nehmen“, erklärt der Rechtsexperte. Ab einer bestimmten Uhrzeit sollte man also trotz Euphorie die Lautstärke etwas drosseln. „Gegen einen kurzen Tor-Jubel wird aber sicherlich kein Nachbar etwas haben.“ Schwieriger wird es bei Massenveranstaltungen: Grölende Fans auf den Meilen können ein echtes Lärmproblem werden. „Hier können sich Bewohner vorher an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden und diese bitten, die Fan-Meile zu verlagern oder sie zumindest möglichst anwohnerfreundlich zu gestalten.“ Wenn es draußen dennoch zu laut wird, hilft wohl nur noch eins: Mitfeiern!




Pressekontakt:
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Über ROLAND Rechtsschutz:
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit einem Rechtsschutz-Bestand von 369,5 Millionen Euro im Jahr 2012 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen sowohl Produkte für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten. ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon durch einen unabhängigen Anwalt einholen – noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk an 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln:
Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozess-finanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.400 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 391,1 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 45,6 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2012).

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