Eichhörnchen gegen Auto - Wer für …

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Eichhörnchen gegen Auto - Wer für Kleintiere bremst, muss mit Mitschuld rechnen

21.05.2014

Das Eichhörnchen kam mit heiler Haut davon. Aber nur, weil eine Autofahrerin auf die Bremse trat, um einen Zusammenstoß mit dem kleinen Nager zu verhindern. Doch blieb das Bremsmanöver nicht ohne Folgen: Ein nachfolgendes Fahrzeug fuhr auf den Pkw auf. Vor dem Amtsgericht München (AZ 331 C 16026/13) stritten sich beide Parteien, wer den Unfall letztlich zu verantworten habe.

Das Eichhörnchen kam mit heiler Haut davon. Aber nur, weil eine Autofahrerin auf die Bremse trat, um einen Zusammenstoß mit dem kleinen Nager zu verhindern. Doch blieb das Bremsmanöver nicht ohne Folgen: Ein nachfolgendes Fahrzeug fuhr auf den Pkw auf. Vor dem Amtsgericht München (AZ 331 C 16026/13) stritten sich beide Parteien, wer den Unfall letztlich zu verantworten habe.

Zu welchem Urteil die Richter kamen, erläutert die HUK-COBURG. In der Regel gilt im Straßenverkehr der Rechtsgrundsatz: Wer auf seinen Vordermann auffährt hat Schuld – entweder weil er zu unaufmerksam war oder weil er zu wenig Sicherheitsabstand hatte. Eine Mithaftung ergibt sich nur, wenn der Auffahrende nachweist, dass der Vorausfahrende grundlos und überraschend gebremst hat. Weil es jedoch in dem oben geschilderten Fall keine unbeteiligten Zeugen gab, konnten die Richter den Sachverhalt nicht zweifelsfrei klären. Die Unfallschilderungen beider Parteien waren plausibel: Der Vorausfahrende erklärte, das Eichhörnchen sei bereits über die Straße gelaufen, als er zweimal moderat hintereinander abgebremst habe. Der Nachfolgende schilderte dagegen, dass das Eichhörnchen am Fahrbahnrand gesessen und erst nach der Vollbremsung des Vordermanns die Fahrbahn überquert habe. Damit stand Aussage gegen Aussage.

In ihrem Urteil vertraten die Richter die Auffassung, dass dem auffahrenden Fahrer der größte Teil der Schuld (75 Prozent) am Unfall zukomme. Trotzdem treffe auch den Vorausfahrenden eine Mitschuld (25 Prozent). Denn ohne dessen Bremsen zu Gunsten des Eichhörnchens hätte sich der Unfall nicht ereignet. Ihrer Ansicht nach wäre der Unfall zu vermeiden gewesen, selbst wenn dies zulasten des Eichhörnchens gegangen wäre.




Pressekontakt:
Karin Benning
Telefon: 09561 / 96 - 2084
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de


Unternehmen:
HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Bahnhofsplatz
96444 Coburg

Internet: www.huk.de


HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit rund zehn Millionen Kunden versteht sich die HUK-COBURG Versicherungsgruppe als der große Versicherer für den privaten Haushalt. Die Beitragseinnahmen beliefen sich 2011 auf 5,3 Mrd. Euro. Traditioneller Schwerpunkt des Geschäfts ist die Kfz-Versicherung, auf die knapp die Hälfte der Beitragseinnahmen entfallen. Mit rund neun Millionen versicherten Kraftfahrzeugen ist die Unternehmensgruppe der größte deutsche Autoversicherer; in der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung hat sie jeweils Platz zwei inne.  Besondere Bedeutung haben für die HUK-COBURG Versicherungsgruppe traditionell die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Vier Millionen ihrer Kunden zählen zu ihm; damit ist die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch der größte deutsche Beamtenversicherer.

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