Klageverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Unser Rechtssystem im Bereich der Steuererhebung gibt uns auch die Möglichkeit, Klageverfahren bei den zuständigen Finanzgerichten bzw. beim Bundesfinanzhof zu führen. Der Bundesfinanzhof ist aus steuerrechtlicher Sicht die höchste Instanz in Deutschland.
Unser Rechtssystem im Bereich der Steuererhebung gibt uns auch die Möglichkeit, Klageverfahren bei den zuständigen Finanzgerichten bzw. beim Bundesfinanzhof zu führen.Der Bundesfinanzhof ist aus steuerrechtlicher Sicht die höchste Instanz in Deutschland.
Leider halten sich der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof ebenfalls für prädestiniert, sich in steuerliche Angelegenheiten einzumischen.
Da beim Bundesfinanzhof nur die sogenannte „Spitze des Eisbergs“ landet, nämlich die Verfahren, die bereits über die zuständigen Finanzgerichte gelaufen sind und diese Urteile mit der Berufung angefochten werden, ist es trotzdem verwunderlich, wie hoch die anhängigen Verfahren sind.
Aus der Veröffentlichung des Jahresberichtes 2012 des Bundesfinanzhofes ergibt sich, dass am 31.12.2012 noch insgesamt 2.237 Klagen anhängig waren, die auf ihre Erledigung warten.
Interessant in diesem Zusammenhang ist noch die Erledigungsstatistik für das Jahr 2012:
- Unzulässig verworfen 31.1%
- Unbegründet zurückgewiesen 50,0%
- Nach Aufhebung der Vorentscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen 6,9%
- In der Sache selbst entschieden 12,9%.
Dies bedeutet für das Jahr 2012, dass der Bundesfinanzhof in lediglich 326 Klagefällen selbst tätig geworden ist.
Wie viele dieser Verfahren positiv für die Steuerpflichtigen ausgegangen sind, wird hier nicht behandelt.
Ihre Ansprechpartnerin: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin Telefon: 0201 / 81 09 50 E-Mail: kontakt@franz-partner.de Internet: www.franz-partner.de |