Flirten 2.0 – die Liebe in …

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Flirten 2.0 – die Liebe in Zeiten des Internets - Juristische Tipps zum Thema Online-Dating

03.04.2014

Ob große Liebe oder schneller Flirt – Millionen von Singles in Deutschland nutzen die Angebote von Dating-Portalen im Internet. Leider gibt es neben einer Reihe seriöser Anbieter auch einige schwarze Schafe, die mit undurchsichtigen Geschäftsbedingungen und nachlässigem Datenschutz ihren Kunden den Spaß verderben.

Ob große Liebe oder schneller Flirt – Millionen von Singles in Deutschland nutzen die Angebote von Dating-Portalen im Internet. Leider gibt es neben einer Reihe seriöser Anbieter auch einige schwarze Schafe, die mit undurchsichtigen Geschäftsbedingungen und nachlässigem Datenschutz ihren Kunden den Spaß verderben. Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, Clemens Adori aus der Berliner Kanzlei SCHULZ KLUGE PARTNER, gibt Tipps für erfolgreiches Anbändeln ohne böses Erwachen.

Probe-Abo – Online-Dating „light“?
RA_Clemens_AdoriFoto: RA Clemens Adori
Anonyme Chats, Blind Dates – besonders als Online-Dating-Anfänger ist man zunächst vielleicht unsicher, ob man sich auf diese Art des Kennenlernens langfristig einlassen möchte. Hier verspricht eine Probe-Mitgliedschaft eine verlockende Lösung zu sein. Doch ist ein solches Test-Abo tatsächlich völlig unverbindlich? „Die meisten Probe-Abos sind leider so gestaltet, dass sie sich automatisch um bis zu ein Jahr verlängern, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird“, erklärt Rechtsanwalt Clemens Adori. Sein Tipp: „Wer sich unsicher ist, sollte gleich nach Abschluss des Probe-Vertrags zum Laufzeitende schriftlich kündigen und um anschließende Löschung seines Profils und seiner Daten bitten.“ Wer dann doch Feuer gefangen hat, kann in der Regel problemlos mit dem Anbieter eine Verlängerung vereinbaren.

Anmeldung: Drum prüfe, wer sich ewig bindet …
Was im wahren Leben gilt, ist auch in der virtuellen Welt oberstes Gebot: Will man sich langfristig binden, sollte man vorher genau abwägen, worauf man sich einlässt. Dies bedeutet vor allem, sich vor Vertragsabschluss gut über den Anbieter zu informieren. „Bei allen online geschlossenen Verträgen, bei denen Zahlungen anfallen, sollte ein Anbieter mit einem leicht einsehbaren Impressum gewählt werden“, betont Clemens Adori. Aus diesem Impressum sollte zudem erkennbar sein, dass es sich um ein Unternehmen mit Sitz und Kontaktadresse im Inland handelt. „Kommt es trotz aller Vorsicht im Nachhinein zu Vertragsstreitigkeiten, ist es besonders teuer, riskant und langwierig, Forderungen gegen ein ausländisches Unternehmen geltend zu machen.“

Große Liebe oder große Enttäuschung: Was bei der Kündigung zu beachten ist
Manch einer findet sie tatsächlich: die wahre Liebe in der virtuellen Online-Welt. Für andere wiederum endet die Suche weniger romantisch. Nach mehreren erfolglosen Versuchen kann sich schnell eine Ernüchterung breitmachen. In beiden Fällen folgt unweigerlich die Kündigung. „In der Regel reicht dann ein einfacher Brief mit der Bitte um Kündigungsbestätigung. Wenn diese innerhalb von zwei Wochen nicht kommt, sollte man es sicherheitshalber noch einmal mit einem Einwurf-Einschreiben versuchen“, rät Clemens Adori. „Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt einen Zeugen mit, der den Inhalt des Schreibens und die Aufgabe bei der Post bestätigen kann.“ Wichtig ist natürlich, rechtzeitig vor der Kündigungsfrist zu kündigen, damit man mit dieser Prozedur nicht in Zeitnot gerät.

Vom Umgang mit persönlichen Daten
___Spectral_Design___FotoliaFoto: © Spectral-Design - Fotolia
Schnuckiputzi123 oder R. aus K. – wie viel sollte man beim Online-Dating eigentlich von sich preisgeben? „Die Partnersuche ist grundsätzlich nun mal damit verbunden, auch sehr persönliche Daten bekannt zu geben“, stellt Clemens Adori fest. „Dazu sollte man wissen, dass es im Bundesdatenschutzgesetz auch für Dating-Portale viele Vorschriften gibt, die den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten regeln.“ Doch der Rechtsanwalt warnt: „Bei der Angabe von persönlichen Daten sollte man nicht nur die potenziellen Partner im Kopf haben, sondern auch diejenigen, mit denen man nicht langfristig in Kontakt bleiben möchte.“ Er rät: „Die Profil-Daten sollten zunächst also eher sparsam sein. Nach der Kontaktaufnahme kann man dann Weiteres bekannt geben, wenn einem einigermaßen bewusst ist, mit wem man es genau zu tun hat.“ Damit man beim ersten Treffen mit der oder dem Auserwählten nicht ins Hintertreffen gerät, ist es aber durchaus ratsam, von Anfang an ehrliche Angaben zu machen. Denn die große Liebe sollte ja nicht mit einer Lüge beginnen …




Pressekontakt:
Dr. Jan Vaterrodt
Telefon: 0221 / 8277 - 1590
Fax: 0221 / 8277 - 17 - 1590
E-Mail: jan.vaterrodt@roland-rechtsschutz.de


Unternehmen:
Pressestelle ROLAND-Gruppe
Deutz-Kalker Str. 46
50679 Köln

Internet: www.roland-konzern.de


Über ROLAND Rechtsschutz:
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit einem Rechtsschutz-Bestand von 369,5 Millionen Euro im Jahr 2012 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen sowohl Produkte für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten. ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon durch einen unabhängigen Anwalt einholen – noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk an 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln:
Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozess-finanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.400 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 391,1 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 45,6 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2012).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit & Pflege sowie Reise & Mehrwerte


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