Strafrecht

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Strafrecht

20.03.2014

Man hört oft den Ausspruch „Als Autofahrer steht man mit einem Bein im Gefängnis“. Ganz so schlimm ist es natürlich nicht, aber im Zusammenhang mit der Geldnot der Kommunen wird immer wieder versucht, neue Geldquellen zu aktivieren oder entsprechend auszubauen. Hierzu nur der Hinweis auf die Pressemeldungen zum „Blitzmarathon“.

Man hört oft den Ausspruch „Als Autofahrer steht man mit einem Bein im Gefängnis“. Ganz so schlimm ist es natürlich nicht, aber im Zusammenhang mit der Geldnot der Kommunen wird immer wieder versucht, neue Geldquellen zu aktivieren oder entsprechend auszubauen. Hierzu nur der Hinweis auf die Pressemeldungen zum „Blitzmarathon“.

Nach außen hin wird damit geworben, dass man Unfälle mit Personenschäden – insbesondere mit Todesfällen – durch derartige Handlungen eindämmen will, was mit Sicherheit lobenswert ist. Aber sehr häufig wird über das Ziel hinausgeschossen und versucht, durch Bußgelder weitere Mittel in die Haushaltskasse zu bekommen.

Nicht nur als Verkehrsteilnehmer läuft man ständig Gefahr, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen sondern auch als Unternehmer. Als Unternehmer steht man schnell unter Beschuss in allen möglichen Bereichen. Nicht nur im Steuerstrafrecht wird inzwischen für jede Kleinigkeit ein Verfahren eröffnet, dass zwar nach § 153 Strafprozessordnung wegen des geringen öffentlichen Interesses eingestellt wird, aber meistens gegen Auflage. Dies hat zur Folge die Zahlung eines Betrages X an die Staatskasse oder einen gemeinnützigen Verein nach Belieben der Strafsachenstellen. Aber es gibt auch darüber hinaus weitere Bereiche, mit denen der Unternehmer auch strafrechtlich konfrontiert werden kann. Zum Beispiel der Datenschutz. Im Zeitalter der Digitalisierung nehmen die hiermit verbundenen Probleme einen immer größeren Umfang an. Das gleiche gilt speziell für den Einzelhandel und die Gastronomie im Bereich Lebensmittelrecht. Auch der Umweltschutz spielt mittlerweile im Strafrecht eine erhebliche Rolle.

Für all diese strafrechtlichen Probleme steht Ihnen in unserem Büro Herr Rechtsanwalt Klaus-Dieter Litzenburger, Staatsanwalt a.D., zur Verfügung.

Als ehemaliger Staatsanwalt für Allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht ist er mit all diesen Themen bestens vertraut und kann Ihnen – wenn Sie selbst einmal betroffen sein sollten – weiterhelfen.




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Ihre Ansprechpartnerin:

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
Steuerberaterin
Telefon: 0201 / 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Internet: www.franz-partner.de
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