Ombudsmänner: Schlichtung auch in laufenden Verfahren …

Anzeige

Ombudsmänner: Schlichtung auch in laufenden Verfahren möglich

05.03.2014

Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten lassen sich künftig auch bei bereits anhängigen Verfahren außergerichtlich beilegen. Nach einem Bericht aus der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Öko-Test können die Ombudsmänner als neutrale Schlichter zwischen Versicherern und Privatkunden ab sofort auch dann tätig werden, wenn Gerichte eine außergerichtliche Einigung vorschlagen.

Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten lassen sich künftig auch bei bereits anhängigen Verfahren außergerichtlich beilegen. Nach einem Bericht aus der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Öko-Test können die Ombudsmänner als neutrale Schlichter zwischen Versicherern und Privatkunden ab sofort auch dann tätig werden, wenn Gerichte eine außergerichtliche Einigung vorschlagen.

Willigen die Konfliktparteien ein, ruht das entsprechende Verfahren. Ombudsmänner müssen Beschwerden von Kunden grundsätzlich annehmen, wenn der Streitwert 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei einer Entscheidung zugunsten des Verbrauchers muss sich die Versicherungsgesellschaft bis zu einem Betrag von 10.000 Euro daran halten. Darüber hinaus spricht der Schlichter eine unverbindliche Empfehlung für beide Parteien aus.



Michael Sylvester

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.