Ombudsmänner: Schlichtung auch in laufenden Verfahren …

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Ombudsmänner: Schlichtung auch in laufenden Verfahren möglich

05.03.2014

Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten lassen sich künftig auch bei bereits anhängigen Verfahren außergerichtlich beilegen. Nach einem Bericht aus der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Öko-Test können die Ombudsmänner als neutrale Schlichter zwischen Versicherern und Privatkunden ab sofort auch dann tätig werden, wenn Gerichte eine außergerichtliche Einigung vorschlagen.

Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten lassen sich künftig auch bei bereits anhängigen Verfahren außergerichtlich beilegen. Nach einem Bericht aus der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Öko-Test können die Ombudsmänner als neutrale Schlichter zwischen Versicherern und Privatkunden ab sofort auch dann tätig werden, wenn Gerichte eine außergerichtliche Einigung vorschlagen.

Willigen die Konfliktparteien ein, ruht das entsprechende Verfahren. Ombudsmänner müssen Beschwerden von Kunden grundsätzlich annehmen, wenn der Streitwert 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei einer Entscheidung zugunsten des Verbrauchers muss sich die Versicherungsgesellschaft bis zu einem Betrag von 10.000 Euro daran halten. Darüber hinaus spricht der Schlichter eine unverbindliche Empfehlung für beide Parteien aus.



Michael Sylvester

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