Rechtsfortbildung wird bei Maklern immer beliebter.

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Rechtsfortbildung wird bei Maklern immer beliebter.

17.02.2014

Die Kanzlei Michaelis ist nach der aktuellen YouGov-Maklerstudie wieder zu der bei Mak-lern beliebtesten Kanzlei gewählt worden. Dies ist auch kein Wunder, wenn man sich die kostenlose Vortragsveranstaltung vom 13.02.2014 in Hamburg ansieht. Aufgrund des großen Interesses konnten nicht alle Besucher einen Sitzplatz ergattern. Dennoch war das Interesse an den interessanten Fachvorträgen bis zum Schluss ungebrochen.

Die Kanzlei Michaelis ist nach der aktuellen YouGov-Maklerstudie wieder zu der bei Mak-lern beliebtesten Kanzlei gewählt worden. Dies ist auch kein Wunder, wenn man sich die kostenlose Vortragsveranstaltung vom 13.02.2014 in Hamburg ansieht. Aufgrund des großen Interesses konnten nicht alle Besucher einen Sitzplatz ergattern. Dennoch war das Interesse an den interessanten Fachvorträgen bis zum Schluss ungebrochen.

Sehr veranschaulichend stellte Herr Rechtsanwalt Michaelis die strenge gesetzliche Haftung des Versicherungsmaklers dar und empfahl dringend die Verwendung eines Versicherungsmaklervertrages. In vielen Fällen, so Michaelis, ändert sich dann die Rechtslage zu Gunsten des Maklers. Zur Erreichung dieser deutlich besseren Rechtspositionen wurde die App mit dem Namen app-RIORI geschaffen. Der optimale Versicherungsmaklervertrag wird auch über die Internetseite www.maklervertrag.info zur Verfügung gestellt. Ein Testzugang zur Vollversion ist für jeden Makler innerhalb der ersten drei Monate kostenfrei.

Mit der Beratungshaftung beschäftigte sich auch Herr Rechtsanwalt Reichow im Rahmen der BGH-Rechtsprechung zur Kapitalanlagevermittlung. Auch hier sind viele Parallelen zur Haftung des Versicherungsmaklers zu ziehen.

Der Bundesgerichtshof hat sich im vergangenen Jahr auch mit der Rechtsstellung des Versicherungsmaklers beschäftigt. Herr Rechtsanwalt Funke stellt unter anderem das Urteil zur Korrespondenzpflicht dar. Großer Diskussionspunkt war die ungeklärte Rechtsfrage, ob auch ein Vergütungsanspruch des Versicherungsmaklers begründet sein kann.

Rechtsanwalt Dr. Freitag erfand für die Beratung der betrieblichen Altersversorgung den „dreiseitigen“ Maklervertrag. Er empfiehlt eine Vereinbarung zwischen Kunde, Makler, Rechtsanwaltskanzlei und auch ggf. Steuerberatung. Denn nach wie vor besteht die Gefahr, dass sich der Makler hier auf das „Glatteis“ einer unerlaubten Rechtsberatung begibt.

Der Gastreferent Herr Dr. Kempf war leider erkrankt, sodass Rechtsanwalt Michaelis zum Thema Compliance referierte. Auch hierbei handelt es sich um ein Thema, welches für den Versicherungsmakler von immer größerer Bedeutung wird. Dies bestätigte auch die Expertenrunde unter zusätzlicher Einbeziehung der Kollegen Sandkühler und Wirth. Die interessierten Zuhörer diskutierten mit diesem hochkarätigen Expertengremium zum Ende und auch noch lange nach der Veranstaltung.

Die PowerPoint Präsentationen sind bereits auf der Internetseite einzusehen. Die Videobeiträge werden in etwa einer Woche auf der Internetseite der Kanzlei Michaelis zur Verfügung stehen.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Stephan Michaelis. Handy: 0179/4586317.




Pressekontakt:
Maria Roth
- Büroleitung -
Telefon: 040 / 888 88 777
Fax: 040 / 888 88 737
E-Mail: info@kanzlei-michaelis.de


Unternehmen:
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Internet: www.kanzlei-michaelis.de


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