Der Unternehmer und die liebe Betriebsprüfung

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Der Unternehmer und die liebe Betriebsprüfung

19.02.2014

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Unternehmen durch die Betriebsprüfungsstellen der jeweiligen Finanzämter geprüft werden. Hierbei werden Großbetriebe laufend geprüft, andere Unternehmen in unregelmäßigen Abständen.

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Unternehmen durch die Betriebsprüfungsstellen der jeweiligen Finanzämter geprüft werden. Hierbei werden Großbetriebe laufend geprüft, andere Unternehmen in unregelmäßigen Abständen.

Auch Klein- und Kleinstunternehmen werden ab und zu geprüft mit dem Hintergrund, dass sich niemand in Sicherheit wiegen soll, dass er aufgrund der Größe oder kleinen Größe überhaupt nicht geprüft wird.

Die Abwicklung der Betriebsprüfung überlassen Unternehmer meistens ihren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten.

Mittlerweile ist festzustellen, dass das Klima zwischen Betriebsprüfern und Steuerpflichtigen/und Beratern immer rauer wird. In vielen Fällen aus der Vergangenheit konnte man feststellen, dass Betriebsprüfer versucht haben, Betriebsprüfungsergebnisse zu ermitteln, die jenseits von Gut und Böse waren und die die betroffenen Unternehmer in existentielle Nöte gebracht haben.

Gleichzeitig mit der Ermittlung überhöhter Betriebsprüfungsergebnisse geht meistens ein Strafverfahren gegen den Unternehmer Hand in Hand.

Auch der verbale Umgangston wird erheblich rauer und gleitet teilweise in stilloses Verhalten der Betriebsprüfer ab.

So z. B. im Bereich der Oberfinanzdirektion Rheinland, wo Betriebsprüfer den Steuerberater und dessen Mitarbeiter der Lüge bezichtigten und mit Ausdrücken folgender Art glänzten. „Was Sie mir erzählen, glaube ich sowieso nicht. Sie lügen“. Ebenso versuchte der betroffene Betriebsprüfer, einer Mitarbeiterin einen Ordner, der überhaupt nichts mit der Betriebsprüfung zu tun hatte, aus der Hand zu reißen und ließ sich auch nicht bremsen mit der Aussage der Mitarbeiterin, dass es sich um Unterlagen handeln würde, die ihn nicht zu interessieren hätten.

Ein weiteres Phänomen ist die steigende Bequemlichkeit der Betriebsprüfer. So auch in dem oben geschilderten Fall. Obwohl der Betriebsprüfer sämtliche Unterlagen in Ordnern fein säuberlich abgeheftet auf seinem Arbeitsplatz bei dem Steuerberater vorliegen hatte, machte er sich nicht ein einziges Mal die Mühe, in einen Ordner hineinzuschauen. Er beschlagnahmte quasi die Arbeitszeit der Mitarbeiter, indem er verlangte, dass jeder einzelne Beleg, den er sehen wollte, von diesen aus den Unterlagen herausgesucht werden sollte. Wo steht geschrieben, dass der Steuerpflichtige oder sein Berater die Arbeit der Finanzverwaltung übernehmen sollen. Die Betriebsprüfung wurde abgebrochen, der Betriebsprüfer wurde nach Hause geschickt und die zuständige Oberfinanzdirektion Rheinland von diesen verbalen und fachlichen Entgleisungen informiert.

Aber, wie heißt es so schön, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Oberfinanzdirektion Rheinland entschuldigte sich für die anscheinenden Missverständnisse und die Betriebsprüfung soll weitergeführt werden.

Am Schluss bleibt die Frage: Wo sollen bei dem oben zitierten Verhalten des Betriebsprüfers Missverständnisse entstanden sein?

Es sind keine Missverständnisse, sondern anscheinend fachliche Unqualifiziertheit und eine fehlende „gute Kinderstube“, verbunden mit einer krankhaften Veranlagung, Unternehmer und deren Berater und Mitarbeiter zu terrorisieren.

Ein derartiges Verhalten ist nicht selten zu beobachten. Es stellt sich nur die Frage, warum Berater derartiges Verhalten von Betriebsprüfern akzeptieren und nicht massiv dagegen vorgehen, notfalls bis hin zu Strafanzeigen wegen Amtspflichtsverletzung, Nötigung und Beleidigung. Ein größerer Druck durch die beteiligten Berater auf derartiges Prüfungsverhalten würde vielleicht dazu führen, dass die vorgesetzten Dienststellen eingreifen und für ein besseres Klima sorgen würden.




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Ihre Ansprechpartnerin:

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
Steuerberaterin
Telefon: 0201 / 81 09 50
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