BVK sieht sich durch BGH-Urteil zur …

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BVK sieht sich durch BGH-Urteil zur Tippgeberpraxis bestätigt

02.12.2013

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach das Kaffeeunternehmen Tchibo kein Tippgeber ist, wenn es Versicherungen auf seiner Internetseite anbietet.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach das Kaffeeunternehmen Tchibo kein Tippgeber ist, wenn es Versicherungen auf seiner Internetseite anbietet.

„Damit ist klar, was wir immer gesagt haben: Tchibo ist als ein Versicherungsvermittler zu werten, mit all den Pflichten und Auflagen, die damit verbunden sind“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz das BGH-Urteil. „Wir begrüßen daher das Urteil sehr und sehen uns in unserer Kernforderung bestätigt, dass Versicherungsvermittlung in die Hände von qualifizierten und ehrbaren Versicherungskaufleuten gehört.“

Mit der BGH-Entscheidung wird die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg bestätigt, dem die Tchibo-Angebote im Internet zu weit gingen, da nicht nur Kundenkontakte weitergeleitet, sondern gleich auch Versicherungsabschlüsse angeboten wurden.

Der BVK kritisierte schon immer, dass Unternehmen wie z.B. Tchibo sich unzulässigerweise auf die Position eines Tippgebers für Versicherungen zurückgezogen haben, während jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung und Sachkundeprüfung durchlaufen und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen.

„Von diesem Urteil profitieren am meisten die Verbraucher, weil es auch für diverse andere Internetportale schwieriger wird, sich einfach auf eine sogenannte Tippgebereigenschaft zurückzuziehen, wenn sie Versicherungen zum Abschluss anbieten, ohne umfangreich zu beraten, wie es die Versicherungskaufleute tun“, sagt Michael H. Heinz. „Daher muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zügig prüfen, welche Sanktionen sie gegen Tchibo und andere Portale verhängen will, um diesem BGH-Urteil volle Geltung zu verschaffen.“




Pressekontakt:
Hans-Dieter Schäfer
- Pressesprecher -
Telefon: 0228 / 228 05 - 16
Fax: 0228 / 228 05 - 50
E-Mail: bvk@bvk.de


Unternehmen:
Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Hauptgeschäftsführung
Kekuléstraße 12
53115 Bonn

Hauptstadtbüro
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin

Internet: www.bvk.de


Über den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

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