Schluss mit dem Abmahnwahnsinn - Rechte …

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Schluss mit dem Abmahnwahnsinn - Rechte der Internetnutzer werden gestärkt

16.09.2013

Viele Internetnutzer haben schon einmal die Erfahrung gemacht: Sie haben eine Abmahnung vom Anwalt in der Post mit der Begründung, Urheberrechte beim Herunterladen oder Tauschen von Musikstücken oder Videos verletzt zu haben.

Viele Internetnutzer haben schon einmal die Erfahrung gemacht: Sie haben eine Abmahnung vom Anwalt in der Post mit der Begründung, Urheberrechte beim Herunterladen oder Tauschen von Musikstücken oder Videos verletzt zu haben. Mit einem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sollen Verbraucher nun besser geschützt werden: Was sich mit dem neuen Gesetz ändert, wer demnächst noch wie viel zahlen muss und wie sich zu Unrecht Abgemahnte auch in Zukunft wehren können, erklärt der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Kai Solmecke von der Siegburger Rechtsanwaltskanzlei Solmecke Rechtsanwälte.

Maximal 155,30 Euro für die erste Abmahnung
kai_solmeckeDer Trend, vor allem Musikstücke und Videos im Internet herunterladen oder zu tauschen, hat vielen Kanzleien einen Zusatzerwerb ermöglicht. Durften Anwälte bisher Internetnutzern unbegrenzt Abmahngebühren in Rechnung stellen, ist nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken bei privaten Internetnutzern eine maximale Gebühr in Höhe von 155,30 Euro erlaubt. „Künftig dürfen bei privat handelnden Internetnutzern bei einem einmaligen Verstoß lediglich noch Anwaltsgebühren aus einem Streitwert von 1.000,00 Euro verlangt werden“, so ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke. Wer im gewerblichen Ausmaß Musik und Videos herunterlädt und Urheberrechte verletzt, muss auch weiterhin mit hohen Gebühren und Schadenersatzforderungen rechnen.

Begründung zur Abmahnung
Abmahnungen sollen zudem ausführlicher begründet werden. „Abmahnschreiben müssen künftig den Namen oder die Firma des Verletzten sowie die IP-Adresse enthalten und die Rechtsverletzung genau angeben. Zudem muss der Zahlungsanspruch im Detail aufgeschlüsselt werden“, erläutert Rechtsanwalt Kai Solmecke.

Zu Unrecht abgemahnt
Wer auch in Zukunft zu Unrecht abgemahnt wird, sollte entsprechend handeln und das Abmahnschreiben keinesfalls ignorieren. Rechtsanwalt Kai Solmecke empfiehlt in diesem Fall, der Forderung zu widersprechen: „Jedenfalls sollte nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Es empfiehlt sich in der Regel, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um das mögliche Prozessrisiko zu begrenzen.“ Nach dem neuen Gesetz kann der Betroffene bei unberechtigten Abmahnungen zudem Ersatz seiner Rechtsverfolgungskosten verlangen.




Pressekontakt:
Dr. Jan Vaterrodt
Telefon: 0221 / 8277 - 1590
Fax: 0221 / 8277 - 17 - 1590
E-Mail: jan.vaterrodt@roland-rechtsschutz.de


Unternehmen:
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Internet: www.roland-konzern.de


Über ROLAND Rechtsschutz:
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit einem Rechtsschutz-Bestand von 369,5 Millionen Euro im Jahr 2012 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen sowohl Produkte für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten. ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon durch einen unabhängigen Anwalt einholen – noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk an 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln:
Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozess-finanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.400 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 391,1 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 45,6 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2012).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit & Pflege sowie Reise & Mehrwerte


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