Freies WLAN in deutschen Großstädten: grenzenloses Surfen mit rechtlichen Limits
In immer mehr Großstädten beginnt der Aufbau eines freien und kostenlosen WLAN-Netzes. Was ist jedoch, wenn diese für etwas anderes genutzt werden, als für Twitter, Facebook und Co.? Wer ist rechtlich haftbar, wenn Musikstücke und Videos illegal aus dem Internet heruntergeladen werden?
In immer mehr Großstädten beginnt der Aufbau eines freien und kostenlosen WLAN-Netzes. Was ist jedoch, wenn diese für etwas anderes genutzt werden, als für Twitter, Facebook und Co.? Wer ist rechtlich haftbar, wenn Musikstücke und Videos illegal aus dem Internet heruntergeladen werden? Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, Kai Solmecke von der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, erläutert, was bei öffentlichen WLAN-Netzen in Städten zu beachten ist.Kostenloses und freies WLAN-Netz nur nach Registrierung
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Die Vorstellung, bald in jeder deutschen Großstadt in einem kostenlosen und freien WLAN-Netz surfen zu können, lässt viele Herzen höher schlagen. Hotspots in Fast Food-Restaurants und Kaffee-Bars sind bekannt und beliebt, ein flächendeckendes WLAN-Netz in einer Stadt gibt es jetzt in Düsseldorf und Pforzheim. Um die neu eingerichteten WLAN-Netze nutzen zu können, muss man sich mit Name und E-Mail-Adresse registrieren. So können illegale Handlungen im öffentlichen Netz einer Person direkt zugeordnet werden. „Die Anmeldung der Nutzer ist ein großer Vorteil für die Betreiber der WLAN-Netze, die bislang für die Verstöße im Internet mitverantwortlich gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Kai Solmecke. Diese sogenannte Störerhaftung macht Betreiber eines WLAN-Netzes haftbar für das, was die Nutzer im Internet anstellen. Ob WLAN-Betreiber dieser Haftung entgehen können, ist noch nicht entschieden, die Registrierung könnte jedoch ein erster Schritt in diese Richtung sein. Eine Initiative zur Änderung dieses Gesetzes läuft derzeit, ein erster Änderungsvorschlag wurde vom Bundestag jedoch bereits abgelehnt.Vorsicht beim Online-Banking
Verbrauchern bieten die neuen WLAN-Netze generell nur Vorteile. „Wer keine urheberrechtlich geschützten Inhalte herunterlädt, hat nichts zu befürchten”, so Kai Solmecke. „Auf seine Zugangsdaten sollte man jedoch genauso achtgeben, wie auf die Zugangsdaten zu seinem heimischen WLAN-Netz“, fügt der ROLAND-Partneranwalt hinzu. Besondere Vorsicht gilt beim Online-Banking: Noch ist unklar, ob die neuen Netze auch wirklich sicher sind.
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Über ROLAND Rechtsschutz:
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit einem Rechtsschutz-Bestand von 369,5 Millionen Euro im Jahr 2012 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen sowohl Produkte für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten. ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon durch einen unabhängigen Anwalt einholen – noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk an 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei.
Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln:
Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozess-finanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.400 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 391,1 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 45,6 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2012).
Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit & Pflege sowie Reise & Mehrwerte