Der Schildbürgerstreich der Finanzverwaltung

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Der Schildbürgerstreich der Finanzverwaltung

14.08.2013

Seit dem 01.01.2012 sind Steuererklärungen von Einzelunternehmern, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ausschließlich durch elektronische Übermittelung an die Finanzverwaltung zulässig.

Seit dem 01.01.2012 sind Steuererklärungen von Einzelunternehmern, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ausschließlich durch elektronische Übermittelung an die Finanzverwaltung zulässig.

In Papierform abgegebene Steuererklärungen gelten als nicht abgegeben.

Allerdings muss man sagen: Das Gegenteil von Gut ist gut gemeint. Denn diese gesetzliche Neuregelung entpuppt sich nicht als Entlastung. Es handelt sich vielmehr (wieder einmal) um eine gesetzliche Neuerung, mit der man dem Steuerbürger oder dessen Berater weitere Arbeit auflastet.

Das Interessante – nein, eher der Skandal - dabei ist, dass bereits in den Monaten Januar bis März 2013 umfangreiche Steuererklärungen erstellt wurden. Diese können aber nicht abgewickelt werden, da die Finanzverwaltung wieder einmal nicht in der Lage ist, das, was gesetzlich vorgeschrieben ist (und das, was beim Steuerbürger, wenn es nicht so durchgeführt wird, geahndet wird) umzusetzen. Sie kann nämlich bis zum heutigen Tage die elektronische Annahme der Steuererklärungen nicht durchführen. Grund ist, dass man – obwohl man das ja genauso lange weiß wie der Steuerbürger, wiederum nicht hinbekommen hat, dieses EDV-mäßig umzusetzen.

Dies ist auch nicht das erste Mal, denn bereits im Jahr 2012 gab es gleich gelagerte Probleme, eine elektronische Annahme der Steuererklärungen war erst ab Mai 2012 möglich.

Wenn man die Kapriolen der Finanzverwaltung zusammenzählt, kommt man tatsächlich zu dem Schluss, dass man in Schilda wohnt und Schilda anscheinend ein Bananenstaat ist.




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Ihre Ansprechpartnerin:

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
Steuerberaterin
Telefon: 0201 / 81 09 50
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Internet: www.franz-partner.de
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