Schutz geistigen Eigentums - Notare helfen Urhebern
Das Kopieren von Dateien, Downloads, Filesharing oder Videostreaming – für den Internetuser sind das nur ein paar Klicks und schon ist ein Musikstück oder ein Film vom eigenen Computer abzuspielen. Und das ganz ohne dafür zu bezahlen.
Das Kopieren von Dateien, Downloads, Filesharing oder Videostreaming – für den Internetuser sind das nur ein paar Klicks und schon ist ein Musikstück oder ein Film vom eigenen Computer abzuspielen. Und das ganz ohne dafür zu bezahlen. Für die Künstler, die diese Werke schaffen, ist das ein Albtraum. Autoren, Komponisten aber auch Entwickler von Software setzen sich täglich damit auseinander, wie sie sich vor Urheberrechtsverletzungen schützen können.Kommt es zu einem Rechtsstreit, muss der Urheber zunächst beweisen, dass er das Werk tatsächlich erschaffen hat. Das ist gar nicht so einfach. Der Urheber muss nicht nur beweisen, dass er beispielsweise ein Musikstück komponiert hat, er muss auch belegen können, zu welchem Zeitpunkt er das Stück geschrieben hat.
Lösungen bietet hier ein Notar. Im Rahmen einer Prioritätsverhandlung bescheinigt der Notar dem Urheber in einer Urkunde zunächst, dass dieser bei ihm persönlich erschienen ist und das Werk, mit der Behauptung der Urheber zu sein, vorgelegt hat. In einer eidesstattlichen Versicherung bezeugt der Urheber dann, tatsächlich der geistige Vater des Werkes zu sein. Will der Urheber das Original wieder mitnehmen, wird das Werk in einen versiegelten Umschlag eingelegt, der fest mit den Urkunden zusammen geheftet wird. Alternativ kann das Originalwerk für einen festgelegten Zeitraum in der amtlichen Verwahrung des Notars verbleiben.
Ähnlich verhält es sich beim Schutz von spezialisierter Software. Entwicklern ist in der Regel zum einen daran gelegen, ihre Programme zu vermarkten. Dabei wollen sie den Nutzern die Sicherheit geben, dass die Software auch dann noch zu warten ist, wenn der Programmierer nicht mehr zur Verfügung steht. Andererseits soll die Software vor Missbrauch und ungeschützter Vervielfältigung geschützt werden. Auch in diesen Fällen kann ein Notar als neutraler Dritter helfen und z. B. den Quellcode amtlich verwahren.
Die professionelle Unterstützung durch einen Notar verursacht überschaubare Kosten. Der Wert der notariellen Tätigkeit richtet sich danach, was sich der Urheber von der Verwertung seines Werkes verspricht.
Wer sich von einem Notar in Sachen Urheberrecht beraten lassen möchte, findet diesen im Internet unter http://www.notar.de.
Pressekontakt:
Andrea Zaszczynski
- Geschäftsführerin -
Telefon: 040 / 41 3270 - 30
Fax: 040 / 41 3270 - 70
Unternehmen:
Schott Relations Hamburg GmbH
Agentur für Öffentlichkeitsarbeit
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Internet: www.schott-relations-hamburg.de