Kinderbetreuungskosten 2012

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Kinderbetreuungskosten 2012

31.07.2013

Seit Jahresbeginn 2012 gelten Änderungen bei Kinderbetreuungskosten. Bisher (bis 2011) waren Kinderbetreuungskosten nur dann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar, wenn beide Elternteile arbeiten. Alle anderen Eltern mussten besondere persönliche Umstände nachweisen, um die Betreuungskosten absetzen zu können (z. B. Ausbildung, Krankheit oder Behinderung).

Seit Jahresbeginn 2012 gelten Änderungen bei Kinderbetreuungskosten.

Bisher (bis 2011) waren Kinderbetreuungskosten nur dann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar, wenn beide Elternteile arbeiten. Alle anderen Eltern mussten besondere persönliche Umstände nachweisen, um die Betreuungskosten absetzen zu können (z. B. Ausbildung, Krankheit oder Behinderung).


Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 gilt folgende Änderung bei den Kinderbetreuungskosten: Sie sind nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben sondern nur noch als Sonderausgaben abzugsfähig. Dafür gilt aber: Die Eltern müssen keine persönlichen Voraussetzungen nachweisen. Vielmehr haben Sie Anspruch auf das Absetzen von Kinderbetreuungskosten ihrer Kinder im Alter bis 14 Jahre im Rahmen der Höchstbeträge (4.000 €). Diese Regelung ist unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.




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Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
Steuerberaterin
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