Vermittlungsausschuss macht den Weg für wichtige …

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Vermittlungsausschuss macht den Weg für wichtige Änderungen im Steuerrecht frei

05.06.2013

Nach der heutigen Einigung können nun wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden. Dazu gehört das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Geschäften unter Lebenspartnern. Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird künftig steuerlich günstiger bewertet.

Nach der heutigen Einigung können nun wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden. Dazu gehört das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Geschäften unter Lebenspartnern. Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird künftig steuerlich günstiger bewertet. Für Arbeitnehmer wird es einfacher, einen Lohnsteuerfreibetrag geltend zu machen. Für freiwillig Wehrdienstleistende gelten steuerliche Neuregelungen, ihr Wehrsold bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Weiterhin wird die geförderte private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet. Außerdem werden Steuergestaltungsmodelle eingeschränkt.

Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Hartmut Koschyk:
„Nach der überfälligen Einigung ist sichergestellt, dass Steueransprüche auch künftig gleichmäßig durchzusetzen sind, ohne dabei aber die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu gefährden. Außerdem wird das Steuerrecht für die Bürger leichter handhabbar und die private Altersvorsorge besser gefördert.“

Mit der vorliegenden Einigung gehören drei Steuergestaltungsmodelle der Vergangenheit an: Dies sind das sogenannte Goldfinger-Modell, der RETTBlocker und die erbschaftsteuerliche Cash-GmbH. Die Regelungen sollen kurzfristig in Kraft treten. Die bisherigen jährlichen Steuermindereinnahmen durch die drei Modelle wurden bisher auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.

Das sogenannte Goldfinger-Modell nutzt den negativen Progressionsvorbehalt aus. Künftig werden bei der Ermittlung von ausländischen Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Aufwendungen für den Erwerb von Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Veräußerung der angeschafften Wirtschaftsgüter angerechnet. Damit können Steuerpflichtige, die der Reichensteuer unterliegen, nicht mehr in einem Jahr den negativen Progressionsvorbehalt zu ihren Gunsten ausnutzen, ohne dass sich im Anschluss eine korrespondierende Wirkung zu ihren Lasten ergibt.

Über RETT-Blocker als weiterer Käufer beim Erwerb von Immobilien konnte bisher Grunderwerbsteuer vermieden werden. Der Vermittlungsausschuss einigte sich darauf, dass dies nicht mehr möglich ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung die vom RETT-Blocker erworbenen Anteile an der Immobilie dem anderen Erwerber zuzurechnen sind.

Mit einer Cash-GmbH konnte bisher die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der privaten Vermögensverwaltung teilweise vermieden werden. Damit wird verhindert, dass privates Vermögen in erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt wird. Im Vermittlungsausschuss wurde vereinbart, wie betrieblich notwendiges und daher steuerlich begünstigtes Finanzvermögen von anderen Finanzmitteln im Einzelnen abzugrenzen ist. Im Rahmen des EU-Amtshilfegesetz wird weitgehend das bisher vom Bundesrat abgelehnte Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Damit werden bereits lang geplante zwingende Rechtsanpassungen vorgenommen. Arbeitnehmer können zudem die Geltungsdauer eines Freibetrages von einem auf zwei Jahre verlängern. Ebenso wie der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender bleibt das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei. Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen werden dagegen steuerpflichtig.

Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird ein neues Produktinformationsblatt eingeführt, das beim Vergleich der verschiedenen Vorsorgeprodukte helfen wird. Zudem wird die Eigenheim-Rente vereinfacht, indem künftig in der Ansparphase jederzeit Kapital entnommen werden kann.

Sobald Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsvorschlag zustimmen, können die Gesetze in Kraft treten.




Pressekontakt:

Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
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Telefon: + 49 (0) 30 18 682-4241
Fax: + 49 (0) 30 18 682-1367

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