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Erneute Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer

22.05.2013

Erneut bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des gerade erst novellierten Erbschaftsteuerrechts. Der Bundesfinanzhof sieht es nach seiner Entscheidung vom 27.09.2012 als verfassungswidrig an, dass das Betriebsvermögen zu stark begünstigt wird.

Erneut bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des gerade erst novellierten Erbschaftsteuerrechts. Der Bundesfinanzhof sieht es nach seiner Entscheidung vom 27.09.2012 als verfassungswidrig an, dass das Betriebsvermögen zu stark begünstigt wird.

Bis zur erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besteht daher Unsicherheit, so dass die Erbschaftsteuer nach einem Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder nur vorläufig fällig wird. Eine mögliche neue Regelung kann dauern.

Das bedeutet für Sie: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur vorläufig erhoben, damit gilt jeder Bescheid über eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer als vorläufig; unabhängig davon, ob es sich um eine Übertragung von privatem oder betrieblichem Vermögen handelt.

Quelle: Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 27.09.2012, II R9/11.




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Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
Steuerberaterin
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