Auswirkungen des „Steuervereinfachungsgesetzes 2011“ in das …

Anzeige

Auswirkungen des „Steuervereinfachungsgesetzes 2011“ in das Jahr 2013 - Die Ehegattenveranlagung wird ab 2013 geändert

08.05.2013

Die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung wird ersatzlos gestrichen. Es betrifft ausschließlich die ledige Frau/ den ledigen Mann mit Kind.

1. Die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung wird ersatzlos gestrichen. Es betrifft ausschließlich die ledige Frau/ den ledigen Mann mit Kind. Durch die Wahl dieser besonderen Veranlagungsform erhielt man in dem Jahr der Eheschließung (die Regel wäre die Wahl des Splittingtarifes) den durch das Kind veranlassten sogenannten Haushaltsfreibetrag.

2. Die getrennte Veranlagung wird durch eine Einzelveranlagung ersetzt. Neu daran ist, dass die Ausgaben nicht mehr zusammengefasst und dann halbiert werden, sondern dass sie nun demjenigen zugeordnet werden, der sie bezahlt hat.




Kontakt:

Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -

Tel.: 0201 / 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de


roland_franz

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Cyber

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.