Auswirkungen des „Steuervereinfachungsgesetzes 2011“ in das Jahr 2013 - Die Ehegattenveranlagung wird ab 2013 geändert
Die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung wird ersatzlos gestrichen. Es betrifft ausschließlich die ledige Frau/ den ledigen Mann mit Kind.
1. Die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung wird ersatzlos gestrichen. Es betrifft ausschließlich die ledige Frau/ den ledigen Mann mit Kind. Durch die Wahl dieser besonderen Veranlagungsform erhielt man in dem Jahr der Eheschließung (die Regel wäre die Wahl des Splittingtarifes) den durch das Kind veranlassten sogenannten Haushaltsfreibetrag.2. Die getrennte Veranlagung wird durch eine Einzelveranlagung ersetzt. Neu daran ist, dass die Ausgaben nicht mehr zusammengefasst und dann halbiert werden, sondern dass sie nun demjenigen zugeordnet werden, der sie bezahlt hat.
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