Lebensversicherung: Erbschaftssteuer kann Auszahlung schmälern

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Lebensversicherung: Erbschaftssteuer kann Auszahlung schmälern

26.03.2013

Die Lebensversicherung ist mit rund 90 Millionen Verträgen eine der liebsten Vorsorgeformen der Deutschen. Denn sie schlägt häufig „zwei Fliegen mit einer Klappe“: Neben der eigenen Altersvorsorge gewährleistet sie auch die Absicherung von Angehörigen im Todesfall. Allerdings wissen nur wenige, dass Erben mit niedrigen Freibeträgen – und damit verbunden oftmals hohen Steuersätzen – im Todesfall auf die ausgezahlte Versicherungsleistung Erbschaftssteuer zahlen müssen. Wie Versicherte diese Klippe umschiffen können, erklärt die Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter von ERGO.

Hinterbliebenenabsicherung optimal gestalten

Die Lebensversicherung ist mit rund 90 Millionen Verträgen eine der liebsten Vorsorgeformen der Deutschen. Denn sie schlägt häufig „zwei Fliegen mit einer Klappe“: Neben der eigenen Altersvorsorge gewährleistet sie auch die Absicherung von Angehörigen im Todesfall. Allerdings wissen nur wenige, dass Erben mit niedrigen Freibeträgen – und damit verbunden oftmals hohen Steuersätzen – im Todesfall auf die ausgezahlte Versicherungsleistung Erbschaftssteuer zahlen müssen. Wie Versicherte diese Klippe umschiffen können, erklärt die Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter von ERGO.


Erbschaftssteuer schmälert Auszahlung
Eine Lebensversicherung ist häufig auch als finanzielle Absicherung für denjenigen gedacht, der nach dem Tod des Angehörigen oder Partners zurückbleibt. „Was vielen nicht bekannt ist: Bei ungünstiger Vertragsgestaltung kann die fällige Erbschaftssteuer die ausgezahlte Versicherungssumme schmälern“, erklärt die ERGO Expertin. Denn erhält nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern eine andere Person eine Leistung, unterliegt diese immer der Erbschafts- oder Schenkungssteuer – egal, ob ein Bezugsrecht vereinbart wurde oder nicht. Besonders bitter ist das, wenn die Versicherung vor allem dazu bestimmt war, Hinterbliebene abzusichern.

Wen es besonders trifft
Das Problem betrifft nicht alle Erben oder sonstige Begünstigte in gleichem Umfang. Für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner gelten relativ hohe Freibeträge von 500.000 Euro, bei Kindern sind es immerhin 400.000 Euro. „Da die Versicherungssummen in der Regel nicht wesentlich höher sind als diese Freibeträge, ergeben sich hier für die Erben kaum finanzielle Einbußen. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Erbschaftssteuer zum Problem werden kann“, so Tatjana Höchstödter. Unverheiratete Paare, also Personen der Steuerklasse II & III, sowie Geschwister, Patenkinder oder auch Geschäftspartner haben nur einen sehr geringen Freibetrag von 20.000 Euro. Erhält dann etwa der unverheiratete Partner eine Auszahlung von 200.000 Euro, unterliegen 90 Prozent der Versicherungssumme der Erbschaftssteuer. „Das bedeutet: In diesem Fall vereinnahmt der Fiskus rund 54.000 Euro“, rechnet die Vorsorgeexpertin vor. Das ist besonders schmerzhaft, wenn das Geld als Absicherung für den Partner gebraucht wird.

Expertentipp: Versteuerung vermeiden
Dabei lässt sich diese Steuerlast relativ einfach vermeiden, wenn die Beteiligten bei der Vertragsgestaltung ein einfaches Prinzip beherzigen: „Der Partner, der im Todesfall Geld erhalten soll, sollte selbst Versicherungsnehmer sein“, empfiehlt die ERGO Expertin. Die andere Person, deren Todesfall abgesichert sein soll – im Fachjargon die „versicherte Person“ – muss dazu ihre schriftliche Einwilligung geben. Möchte ein Paar umfassend vorsorgen, sollten beide Partner sich entsprechend „über Kreuz“ versichern. Darüber hinaus gibt Tatjana Höchstödter noch einen weiteren, wichtigen Tipp: „Der Versicherungsnehmer sollte die Beiträge nachweislich selbst bezahlt haben. Überweisungen vom Gemeinschaftskonto reichen hierfür nicht aus!“ Die ERGO Expertin rät daher jedem, der im Todesfall die Versicherungssumme erhalten soll, die Beiträge sicherheitshalber von einem Konto anzuweisen, dessen alleiniger Inhaber er ist.


Kontakt:

Robert Hirmer
- Media Relations -
Telefon: 0211 477-6874
Telefax: 0211 477-1511
E-Mail: robert.hirmer@ergo.de

ERGO Versicherungsgruppe AG
Internet: www.ergo.com

Dr. Sabine Gladkov
Telefon: 089 998 461-0
Telefax: 089 998 461-20
E-Mail: ergo@hartzkom.de

HARTZKOM
Anglerstraße 11
80339 München

Über die ERGO Versicherungsgruppe
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge- und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2011 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 20 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17,5 Mrd. Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

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