Kein Geld für den Anwalt? Erfolgshonorar …

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Kein Geld für den Anwalt? Erfolgshonorar vereinbaren.

14.03.2013

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Oft bedarf es eines Anwalts, um sein Recht durchzusetzen. Das verdeutlicht folgender Fall. Wegen eines ärztlichen Kunstfehlers steht einem Patienten ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu. Der Arzt bestreitet den Behandlungsfehler. Ohne Anwalt ist hier guter Rat teuer. Um aber doch zu seinem Recht zu kommen, besteht die Möglichkeit, beim Anwalt eine Erstberatung zu vereinbaren und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Wird der Anwalt dann tätig, fallen bereits die ersten Kosten an. Wer diese nicht ohne weiteres zahlen kann, sollte mit seinem Anwalt ein Erfolgshonorar vereinbaren. In einem solchen Fall würde der Anwalt auf sein Honorar verzichten, wenn es ihm nicht gelingt, ein Schmerzensgeld durchzusetzen. Ist er hingegen erfolgreich, erhält er einen zu vereinbarenden Teil des Schmerzensgeldes.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Oft bedarf es eines Anwalts, um sein Recht durchzusetzen. Das verdeutlicht folgender Fall. Wegen eines ärztlichen Kunstfehlers steht einem Patienten ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu. Der Arzt bestreitet den Behandlungsfehler. Ohne Anwalt ist hier guter Rat teuer. Um aber doch zu seinem Recht zu kommen, besteht die Möglichkeit, beim Anwalt eine Erstberatung zu vereinbaren und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Wird der Anwalt dann tätig, fallen bereits die ersten Kosten an. Wer diese nicht ohne weiteres zahlen kann, sollte mit seinem Anwalt ein Erfolgshonorar vereinbaren. In einem solchen Fall würde der Anwalt auf sein Honorar verzichten, wenn es ihm nicht gelingt, ein Schmerzensgeld durchzusetzen. Ist er hingegen erfolgreich, erhält er einen zu vereinbarenden Teil des Schmerzensgeldes.

Im Zweifelsfall sollten Sie ihren Rechtsanwalt nach einem Erfolgshonorar fragen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.


Kontakt:

Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Agentur für Öffentlichkeitsarbeit
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg

Telefon: 040 / 41 3270 - 30
Fax: 040 / 41 3270 - 70
Webseite: www.schott-relations-hamburg.de


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