Die Winterreifenpflicht kann auch im Frühling …

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Die Winterreifenpflicht kann auch im Frühling gelten

28.03.2013

Winterliche Witterungsverhältnisse verlangen nach einer angemessenen Winterbereifung. Das gilt auch dann, wenn der Frühling „eigentlich“ längst begonnen hat. Zwar fällt der astronomische Frühlingsbeginn, der sich nach der Lage der Erde zur Sonne richtet, auf den 20. März und liegt damit schon längst hinter uns. Doch hat sich der Winter in diesem Jahr offenbar entschieden, noch länger zu bleiben. Die Württembergische Versicherung, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, empfiehlt daher allen Autofahrern, erst einmal weiter mit Winterreifen zu fahren. 

Winterliche Witterungsverhältnisse verlangen nach einer angemessenen Winterbereifung. Das gilt auch dann, wenn der Frühling „eigentlich“ längst begonnen hat. Zwar fällt der astronomische Frühlingsbeginn, der sich nach der Lage der Erde zur Sonne richtet, auf den 20. März und liegt damit schon längst hinter uns. Doch hat sich der Winter in diesem Jahr offenbar entschieden, noch länger zu bleiben. Die Württembergische Versicherung, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, empfiehlt daher allen Autofahrern, erst einmal weiter mit Winterreifen zu fahren.

Laut Straßenverkehrsordnung sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte spezielle Reifen aufzuziehen. Das Profil der Lauffläche und die Struktur müssen so konzipiert sein, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Sie sind typischerweise an der M+S-Kennzeichnung – für Matsch und Schnee – zu erkennen. Dazu gehören sowohl spezielle Winterreifen, als auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen.

Es gibt demnach keinen Stichtag, ab dem Winterreifen montiert sein müssen, und ebenso keinen, bis zu dem sie montiert bleiben müssen. Die oft genannte O-Regel, wonach sie von Oktober bis Ostern aufgezogen sein sollten, bietet nur eine ungefähre Orientierung.

Das muss schon deswegen so sein, weil Ostern bekanntlich ein bewegliches Fest ist. Es fällt immer auf den Sonntag nach dem ersten Frühjahrsvollmond, im Gregorianischen Kalender also frühestens auf den 22. März und spätestens auf den 25. April – ein Zeitraum von immerhin knapp fünf Wochen, an dessen Beginn der Winter oft noch längst nicht vergessen ist.

Übrigens wird die Pflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit M+S-Reifen zu fahren, nur dann erfüllt, wenn sie bei allen vier Rädern aufgezogen sind. Und umgekehrt ist ein Reifenwechsel nicht zwingend erforderlich, wenn ein Fahrzeug bei Sommerwetter noch mit Winterreifen ausgestattet ist.


Kontakt:

Dr. Immo Dehnert
- Leiter Kommunikation und Pressesprecher -
Telefon: 0711 / 662 - 721471
E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com


Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.


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