Verkehrsvergehen – was ändert die Punktereform

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Verkehrsvergehen – was ändert die Punktereform

15.01.2013

Telefonieren mit dem Handy am Steuer wird deutlich teurer, bringt aber keine Punkte mehr. Diese und zahlreiche andere Änderungen umfasst die Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei, die ab dem 1. Februar 2014 in Kraft treten soll. ARAG Experten erläutern schon jetzt die wichtigsten Neuheiten.

Telefonieren mit dem Handy am Steuer wird deutlich teurer, bringt aber keine Punkte mehr. Diese und zahlreiche andere Änderungen umfasst die Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei, die ab dem 1. Februar 2014 in Kraft treten soll. ARAG Experten erläutern schon jetzt die wichtigsten Neuheiten.

Punktesystem
Das bislang gültige Punktesystem soll vereinfacht werden. Während der Lappen momentan beim Erreichen von 18 Punkten für mindestens ein halbes Jahr weg ist, soll dies ab 2014 schon bei 8 Punkten der Fall sein. Dies bedeutet aber nicht, dass der Führerschein einfach schneller eingezogen wird, sondern dass Verkehrsdelikte mit weniger Punkten geahndet werden. Zudem sollen einige Vergehen gar nicht mehr mit Einträgen in die Flensburger Kartei bestraft werden. Dies trifft vor allem auf Delikte zu, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, wie beispielsweise Fahrtenbuchverstöße oder unrechtmäßiges Fahren in einer Umweltzone. Bislang brachte dieser Verstoß dem Sünder einen Punkt sowie 40 Euro Geldstrafe ein. Zukünftig soll auf den Punkt verzichtet, die Geldstrafe allerdings auf 80 Euro erhöht werden. Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkeit des Punkteabbaus. Heute verringert der Besuch von Fahrschulseminaren oder psychologischer Beratung den Punktestand um zwei bis vier Punkte. Dies ist zukünftig nicht mehr vorgesehen. Daher raten ARAG Experten denjenigen mit prall gefülltem Punktekonto, wenn möglich noch in 2013 an einer solchen Maßnahme teilzunehmen.

Was geschieht mit bereits bestehenden Punkten?
Es gibt zwei Möglichkeiten, was mit den bestehenden Punkten geschieht. Entweder verfallen sie – dies ist der Fall, wenn es um Delikte geht, durch die die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Oder sie werden umgerechnet. Dies geschieht bei Verstößen, die die Verkehrssicherheit sehrwohl gefährden, wie beispielsweise zu schnelles Fahren oder das Überfahren einer roten Ampel. Aufgeführt sind diese Vergehen in der sogenannten Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Umrechnung der Punkte verteilt sich wie folgt: 1-3 Punkte werden zu 1 Punkt zusammengefasst, 4-5 zu 2, 6-7 zu 3, 8-10 zu 4, 11-13 zu 5, 14-15 zu 6, 16-17 zu 7 und letztendlich werden aus 18 Punkten 8. Dabei soll zukünftig der sogenannte Idiotentest ab 6 Punkten verpflichtend sein, allerdings keinen Punkterabatt mehr einbringen. Bislang fand dieses Seminar ab 14 Punkten statt.

Punkteverfall
Beim Thema Punkteverfall wird die Vereinfachung des Systems stark zu spüren sein, denn die sogenannte Überliegefrist soll zukünftig wegfallen. Das bedeutet, dass bestehende Punkte für ein bestimmtes Vergehen automatisch nach zwei Jahren verfallen sollen – unabhängig von der sonstigen Karteilage. Bislang verlängert sich nämlich die Frist bis zum Verfall, wenn innerhalb dieser ein neues Vergehen begangen wird.

Verkehrsdelikte werden teurer
Gerade bei Verkehrsvergehen, die bislang relativ günstig waren, sollen die Preise mit der geplanten Reform enorm steigen. Dies hängt zum einen mit der Anhebung der Punktegrenze ab einem Wert von 70 Euro zusammen zum anderen dient diese Maßnahme sicherlich auch der Abschreckung. Dabei erhöhen sich beispielsweise die Kosten vom Nutzen des Mobiltelefons am Steuer von 40 Euro auf 70 Euro, vom Fahren in der Umweltzone von 40 Euro auf 80 Euro. Das Nicht-Anschnallen von Kindern schlägt ebenfalls nicht mehr mit nur 40 Euro, sondern mit 60 Euro zu Buche. Bei den bisher ohnehin kostspieligeren und punkteintensiven Delikten, wie Alkohol am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder zu schnelles Fahren fallen auch in Zukunft Punkte und empfindliche Bußgelder an.


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Brigitta Mehring
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E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

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