Erbschaftsteuer vor dem Verfassungsgericht: Schwierige Zeiten …

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Erbschaftsteuer vor dem Verfassungsgericht: Schwierige Zeiten für Nachfolger in Sicht

31.01.2013

Die gerade erst 2009 reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuer steht erneut auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Falls das Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird, dürften in vielen GmbHs die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge schwieriger werden. Wie GmbH-Gesellschafter und ihre Nachfolger sich darauf vorbereiten können, erfahren Sie auf dem GmbH-Geschäftsführer-Tag des Magazins gmbhchef am 17. April in Bonn.

Die gerade erst 2009 reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuer steht erneut auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Falls das Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird, dürften in vielen GmbHs die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge schwieriger werden. Wie GmbH-Gesellschafter und ihre Nachfolger sich darauf vorbereiten können, erfahren Sie auf dem GmbH-Geschäftsführer-Tag des Magazins gmbhchef am 17. April in Bonn.

Nach geltendem Recht ist es möglich, Betriebsvermögen oder Anteile an GmbHs steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen, wenn das übertragene Unternehmen fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Diese Verschonung von Betriebsvermögen ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Vermögensarten. Der BFH hat deshalb im September 2012 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die geltenden Steuervergünstigungen bei der Schenkung oder Vererbung von Betriebsvermögen und GmbH-Anteilen verfassungsgemäß sind. Wann das oberste Verfassungsgericht entscheiden wird, ist noch offen.

Für Unternehmer, bei denen in nächster Zeit eine Nachfolge ansteht, ist die Frage brennend, welche Möglichkeiten angesichts der drohenden Aufhebung der Verschonung bestehen, das Unternehmen möglichst ohne steuerliche Belastung an die nächste Generation weiterzugeben. Zu diesem aktuellen Thema wird Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Andreas Rohde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Harzem & Partner KG auf dem GmbH-Geschäftsführer-Tag in Bonn einen Ausblick auf mögliche Gesetzesänderungen geben und Handlungsoptionen für GmbHs aufzeigen.

„Gerade in der gegenwärtigen Wirtschaftslage sind guter Rat und Impulse für neue GmbH-Strategien gefragt“, erklärt Dr. Hagen Prühs, Chefredakteur des gmbhchef-Magazins: „Die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen stellen Unternehmer stets vor neue Herausforderungen.“ Ein gezielt auf den aktuellen Informationsbedarf von GmbH-Geschäftsführern zugeschnittenes Tagungsprogramm ist das seit Jahren bewährte Erfolgsrezept des GmbH-Geschäftsführer-Tags, der in Bonn bereits zum siebten Mal stattfindet. Als weitere Referenten für den GmbH-Geschäftsführer-Tag hat das Magazin gmbhchef ausgewiesene Experten aus Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Finanzinstituten und Unternehmen gewinnen können.

Der 7. GmbH-Geschäftsführer-Tag in Bonn findet am 17. April 2013 von 9 bis 17.30 Uhr in der Stadthalle Bad Godesberg statt. Einzelheiten und Programm finden Sie unter: www.gmbhchef.de
Telefonische Auskünfte: Tel. 0228 95124-0


Kontakt:

Eva Hilger
E-Mail: hilger@vsrw.de

VSRW-Verlag
Rolandstr. 48
53179 Bonn


vsrw

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