OLG Hamburg bestätigt: Versicherungsvertrieb bei Tchibo …

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OLG Hamburg bestätigt: Versicherungsvertrieb bei Tchibo war illegal

13.12.2012

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat die Berufung der Tchibo Direct GmbH gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zurückgewiesen, wonach Tchibo verboten wurde, über ihr Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Finanzdienstleistungen anzubieten, ohne hierfür eine gesetzliche Genehmigung zu haben (Az. 408 O 95/09).

12.12.2012 - Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat die Berufung der Tchibo Direct GmbH gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zurückgewiesen, wonach Tchibo verboten wurde, über ihr Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Finanzdienstleistungen anzubieten, ohne hierfür eine gesetzliche Genehmigung zu haben (Az. 408 O 95/09). Geklagt hatte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (WiW), der von seinen Mitgliedern, dem ebenfalls in Düsseldorf ansässigen Brancheninformationsdienst 'versicherungstip' des 'markt intern'-Verlages und dem Berliner 'AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung' eingeschaltet wurde. Grund der Klage war die Tchibo-Homepage, auf der bis Januar 2011 neben klassischen Versicherungen auch Finanzprodukte per Mausklick offeriert wurden. Bereits im Januar 2011 hatte Tchibo sich aus dem Vertrieb von Versicherungen zurückgezogen, um sich nach eigenen Angaben auf die Bereiche "Non Food, Kaffee und neue Wachstumsfelder … wie z. B. das neue Energieangebot" zu konzentrieren.

Entscheidend war vor Gericht die Frage, ob der Kaffeeröster nur als sogenannter Tippgeber zu betrachten und damit von einer Genehmigungspflicht befreit war oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfand. Das OLG Hamburg bestätigte jetzt die Auffassung der Vorinstanz, der zufolge die Tchibo-Aktivitäten für einen reinen Tippgeber zu weit gingen, da nicht nur Kontaktdetails weitergegeben, sondern dem Kunden die Möglichkeit zu einem Online-Abschluss für konkrete Produkte offeriert wurden. Die Revision wurde zugelassen, womit Tchibo das Urteil dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorlegen kann.

′versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen kommentiert: „Das ist ein gutes Urteil für Versicherungsvermittler und Verbraucher zugleich. Wer wie Tchibo glaubt, gesetzliche Vorgaben wie Sachkundeprüfung und Registrierung umgehen zu können, der schadet dem Gedanken des Verbraucherschutzes.“

Eine Meinung, die WiW-Geschäftsführerin Dr. Viola Huber teilt: „Die angebotenen Versicherungs- und Finanzprodukte profitieren von einer großen Endverbraucherbekanntheit; diesen Vertrauensvorschuss missbraucht Tchibo, wenn unter dem Deckmäntelchen der Tippgebereigenschaft die gesetzlichen Vorschriften umgangen werden. Für den Verkauf von Kaffee, Heizdecken und Badaccessoires sind der Abschluss einer Police für Vermögensschäden und ein Sachkundenachweis naturgemäß unnötig – fehlen diese bei der Vermittlung von Versicherungen oder Geldanlagen, werden Verbraucher wie ordnungsgemäß agierende Vermittler gleichermaßen benachteiligt.“

Auch Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, zeigt sich zufrieden: „Der Gesetzgeber hat eindeutig bestimmt, dass die Vermittlung von Versicherungen an klare Vorgaben geknüpft ist: eine Qualifikation des Vermittlers, eine Dokumentation des obligatorischen Beratungsgesprächs, Informationspflichten, den Abschluss einer Versicherung gegen Vermögensschäden des Kunden und an eine Registrierung. Diese Vorgaben des Gesetzgebers schienen weder die Aufsichtsbehörde BaFin noch Tchibo und die Partnerversicherung Asstel für relevant zu halten. Es ist eine gute Nachricht für alle kundenorientiert arbeitenden Versicherungsvermittler und die Verbraucher und ein schöner Erfolg der gemeinsamen Bemühungen von WIW, versicherungstip und AfW!“


Kontakt:

AfW – Bundesverband
Finanzdienstleistung e.V.
Ackerstraße 3
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Tel.: 030 / 6396437 - 0
Fax: 030 / 6396437 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de
Webseite: www.afw-verband.de


Über den AfW-Verband
Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.500 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.


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