Vorsicht beim Ausparken
Wenn zwei Autofahrer beim Rückwärtsausparken zusammenstoßen, teilen sie sich die Schuld und den Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (OLG Hamm, Az. I-9 U 32/12). Das gilt auch, wenn eines der Autos kurz vor dem Zusammenstoß schon steht.
Bei Parkplatzunfall haften beide Rückwärtsfahrer
Auch wenn ein Fahrzeug schon steht
15.11.2012 - Wenn zwei Autofahrer beim Rückwärtsausparken zusammenstoßen, teilen sie sich die Schuld und den Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (OLG Hamm, Az. I-9 U 32/12). Das gilt auch, wenn eines der Autos kurz vor dem Zusammenstoß schon steht.
In dem Fall parkte ein Autofahrer auf einem Parkplatz rückwärts aus einer Parklücke aus. Der Unfallgegner wollte gleichzeitig rückwärts einparken und fuhr auf das andere Fahrzeug auf, dessen Fahrer bereits angehalten hatte. Das Oberlandesgericht entschied, dass beide eine Mitschuld tragen. Beide hätten besonders sorgfältig aufpassen müssen. Das OLG war der Ansicht, dass hier beide Autofahrer in gleichem Maße an dem Unfall schuld seien. Da beide rückwärts gefahren seien, müssten sie sich den Schaden teilen.
„Wer ausparkt, muss immer vorsichtig sein“, sagt Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen in Hannover. „Das Urteil macht klar, dass Verkehrsteilnehmer in jeder Verkehrssituation aufmerksam sein müssen. Das gilt auch für Standardsituationen wie das Ein- und Ausparken.“
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