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Investoren des Lebensversicherungsfonds „MPC Rendite-Fonds Leben plus“ drohen hohe Kapitalverluste

16.10.2012

Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht drohen den Investoren von mindestens vier der insgesamt sieben Lebensversicherungsfonds mit der Bezeichnung „MPC Rendite-Fonds Leben plus“ teils erhebliche Kapitalverluste.

Lebensversicherungsfonds „MPC Rendite-Fonds Leben plus“

Investoren drohen hohe Kapitalverluste.

Bei Schadenersatzansprüchen unbedingt Ende der Verjährungsfrist beachten.


15. Oktober 2012 - Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht drohen den Investoren von mindestens vier der insgesamt sieben Lebensversicherungsfonds mit der Bezeichnung „MPC Rendite-Fonds Leben plus“ teils erhebliche Kapitalverluste. Um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden sollten Anleger die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospektgestaltung prüfen lassen. Bei drei der sieben Beteiligungen aus der Reihe „MPC Rendite-Fonds Leben plus“ droht in Kürze der Ablauf der zehnjährigen Verjährungsfrist.

„Nach heutigem Stand ist die wirtschaftliche Entwicklung von vier der insgesamt sieben ‚MPC Rendite-Fonds Leben plus’ sehr unerfreulich“, erklärt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Nach derzeitiger Hochrechnung lägen die Schlusszahlungen bei Auflösung der Fonds I bis IV zwischen rund 70 und 95 Prozent des Kapitaleinsatzes. „Wir befürchten, dass für die Investoren am Ende noch weniger herauskommt. Denn in den vergangenen Jahren wurden die in den Hochrechnungen genannten Abschlusssalden immer wieder verringert“, warnt Fachanwalt Gieschen.

Bei den Beteiligungen „MPC Rendite-Fonds Leben plus V bis VII“ sähen die Prognosen derzeit Schlusssalden vor, die etwas höher liegen als der seinerzeitige Kapitaleinsatz. „Aber das kann sich schnell ändern“, sagt Gieschen. Die anhaltend niedrigen Kapitalmarktrenditen führten auch künftig zu weiter sinkenden Überschussbeteiligungen, sodass die in den Fondsprospekten prognostizierten Wertentwicklungen mit größter Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen seien.

„Für Kapitalanleger die wohl einzige Möglichkeit, teils hohe Vermögenseinbußen zu vermeiden, ist die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospektgestaltung“, betont Jens-Peter Gieschen. In der Regel hätten Berater ihren Kunden die Fonds als Festgeld- oder Sparbuchersatz verkauft. „Genauso sicher, aber besser verzinst. Und das ist definitiv nicht richtig, wie sich jetzt herausstellt“, erklärt Gieschen. Eine solche Behauptung gelte nachweislich als Falschberatung, die in der Regel Schadenersatzansprüche nach sich ziehe.

Das Gleiche gelte für den Investoren bei der Anlageberatung verschwiegene Rückvergütungen, die so genannten Kick-backs. „Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Berater von Banken und Sparkassen ihre Kunden über solche Rückvergütungen, die sie von einer Fondsgesellschaft für die Vermittlung von Beteiligungen erhalten, informieren. Tun sie dies nicht, liegt Falschberatung vor, die in der Regel zu der erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen führt“, erklärt KWAG-Partner Gieschen.

Unbedingt beachten müssen geschädigte Investoren die taggenaue und kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist. Diese beginnt ab dem Tag der Zeichnung einer Beteiligung. „Beim ‚MPC Rendite-Fonds Leben plus I‘ könnte für zahlreiche Investoren bereits im laufenden Jahr die Verjährungsfrist enden“, warnt Jens-Peter Gieschen. Da der Fonds im Jahr 2002 emittiert wurde, sei anzunehmen, dass sich Anleger schon in jenem Jahr beteiligt haben. In diesen Fällen endet die Verjährungsfrist noch im laufenden Jahr 2012, exakt zehn Jahre nach Zeichnungstag.

Die beiden Beteiligungen „MPC Rendite-Fonds Leben plus II“ und „MPC Rendite-Fonds Leben plus III“ sind jeweils im Jahr 2003 emittiert worden. Folge: Für Anleger, die ihre Beteiligungen gleich zu Beginn der Emission gezeichnet haben, wird die zehnjährige taggenaue und kenntnisunabhängige Verjährungsfrist im nächsten Jahr enden. „Auch sie sollten so schnell wie möglich Schadenersatzansprüche prüfen lassen und gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen einleiten“, empfiehlt KWAG-Partner Gieschen.


Für Rückfragen:

Jens-Peter Gieschen, Partner
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Lise-Meitner-Straße 2
28359 Bremen

Tel.: 0421 / 5209 480
Fax: 0421 / 5209 489
E-Mail: bremen@kwag-recht.de, presse@kwag-recht.de
Webseite: www.kwag-recht.de; www.sos-schifffonds.de; www.bank-kritik.de


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