Urteil des OLG Bamberg: HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung legt …

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Urteil des OLG Bamberg: HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung legt Revision ein

03.07.2012

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung legt in ihrem Rechtsstreit mit der Rechtsanwaltskammer München gegen das Urteil des OLG Bamberg Revision beim Bundesgerichtshof ein. Die Anwaltskammer hatte von der HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung  verlangt, eine Regelung ...

4. Juli 2012 - Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung legt in ihrem Rechtsstreit mit der Rechtsanwaltskammer München gegen das Urteil des OLG Bamberg Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Die Anwaltskammer hatte von der HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung  verlangt, eine Regelung nicht mehr anzuwenden, nach der die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung auf die anstehende Rückstufung im Schadenfreiheitssystem verzichtet, wenn ein von ihr empfohlener Anwalt beauftragt wird. Dies wurde von der Münchener Rechtsanwaltskammer beanstandet – sie sah hierin eine rechtlich unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl. Nachdem die Klage der Anwaltskammer in erster Instanz vom Landgericht Bamberg noch zurückgewiesen wurde, hat das OLG mit Urteil vom 20. Juni 2012 der Berufung stattgegeben. Diese Entscheidung lässt die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung nun überprüfen.

Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstands der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung begründet diesen Schritt: „Die Ausführungen des Oberlandesgerichts lassen letztlich die eigentliche Kernfrage dieses Rechtsstreits offen: Ab wann wird die freie Willensentscheidung des Kunden durch das In-Aussicht-stellen wirtschaftlicher Belohnungssysteme in unzulässiger Weise beeinflusst?“ Es könne nicht sein, so Eberhardt weiter, dass nach den Ausführungen des OLG pauschal jedwede, in dem zu entscheidenden Fall sogar rein fiktive Erwartung eines zukünftigen und darüber hinaus nicht sicher zu erwartenden Vorteils diese Schwelle per se überschreite. „Dies entspricht nicht der wirtschaftlichen Realität im täglichen Leben unserer Kunden und bedarf zumindest der Differenzierung. Die Entscheidung zwingt uns damit, unsere Kunden schlechter zu behandeln, als diese das erwarten und uns das notwendig erscheint. Deshalb führen wir im Interesse unserer Kunden eine Überprüfung durch den BGH herbei.“


Kontakt:

Alois Schnitzer
Tel.: 09561 / 96 - 2080
Email: alois.schnitzer@huk-coburg.de

Kerstin Schmutzler
- Pressestelle -
Tel.: 09561 / 96 - 2089
Fax: 09561 / 96 - 3680
E-Mail: kerstin.schmutzler@huk-coburg.de

HUK-COBURG
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Webseite: www.huk.de


Über die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit rund zehn Millionen Kunden versteht sich die HUK-COBURG Versicherungsgruppe als der große Versicherer für den privaten Haushalt. Die Beitragseinnahmen beliefen sich 2011 auf 5,3 Mrd. Euro. Traditioneller Schwerpunkt des Geschäfts ist die Kfz-Versicherung, auf die knapp die Hälfte der Beitragseinnahmen entfallen. Mit rund neun Millionen versicherten Kraftfahrzeugen ist die Unternehmensgruppe der größte deutsche Autoversicherer; in der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung hat sie jeweils Platz zwei inne.
Besondere Bedeutung haben für die HUK-COBURG Versicherungsgruppe traditionell die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Vier Millionen ihrer Kunden zählen zu ihm; damit ist die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch der größte deutsche Beamtenversicherer.


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