Stellungnahme zum Artikel „GDV und BVK wollen Provisionsabgabeverbot erhalten (dvb-aktuell vom 11.06.2012)
Die Deutsche Verrechnungsstelle weist daraufhin, dass zwar regelmäßig berichtet wird das Makler Provisionen nicht abgeben dürfen, dass diese Aussage aber falsch ist. Das OLG Celle (AZ: 11 U 79/93) hat bereits 1994 festgestellt, dass eine Provisionsabgabe durch einen Versicherungsmakler keine Provisionsabgabe im Sinne des Provisionsabgabeverbotes darstellt.
Das OLG Celle (AZ: 11 U 79/93) hat bereits 1994 festgestellt, dass eine Provisionsabgabe durch einen Versicherungsmakler keine Provisionsabgabe im Sinne des Provisionsabgabeverbotes darstellt.
Das Provisionsabgabeverbot wurde vom Reichsaufsichtsamt erlassen und betrifft bis heute ausschließlich die Versicherer sowie deren verlängerten Arm, die Versicherungsvertreter.
Nachdem der Versicherungsmakler aber nicht der Sphäre des Versicherers zugeordnet wird, gilt das Provisionsabgabeverbot für ihn nicht.
Dies ist einleuchtend, da sowohl Reichsaufsichtsamt als auch BaFin (frühere BAV) die Aufsicht über die Versicherer führen, und nicht über Versicherungsmakler.
„Aus Sicht der Deutschen Verrechnungsstelle“, so der Vorstand Michael A. Hillenbrand, „ist hier von Seiten der Versicherungsmakler große Aufmerksamkeit gefordert. Die geführten Diskussionen betreffen die Makler nämlich nicht.“
Interessierte können das Urteil des OLG Celle über folgenden Link herunterladen:
www.dvvf.de/313.html.
Kontakt:
Deutsche Verrechnungsstelle für
Versicherungs- und Finanzdienstleistungen AG
Randersackerer Str. 51
97072 Würzburg
Tel.: 0931 / 260 828 - 0
Fax: 0931 / 260 828 - 79
Webseite: www.dvvf.de