Wer seine Energieeffizienz steigert, kann steuerlich …

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Wer seine Energieeffizienz steigert, kann steuerlich profitieren

26.06.2012

Ende 2012 läuft der sogenannte Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer aus. In Zukunft werden Unternehmen eine Gegenleistung für die Steuererstattung erbringen müssen; denn die Bundesregierung will offenkundig den direkten Nachweis von Energieeinsparungen zur Voraussetzung machen. Dann könnte sich ein Energiemanagementsystem lohnen.

25.06.2012 – Ende 2012 läuft der sogenannte Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer aus. In Zukunft werden Unternehmen eine Gegenleistung für die Steuererstattung erbringen müssen; denn die Bundesregierung will offenkundig den direkten Nachweis von Energieeinsparungen zur Voraussetzung machen. Dann könnte sich ein Energiemanagementsystem lohnen.

In Zukunft wird die Energieeffizienz eine viel größere Rolle spielen. Wenn auch der Staat mit Steueranreizen und Fördermitteln die Entwicklung und Verbreitung erneuerbarer Energien vorantreibt, so gilt es doch die Effizienz der vorhandenen Technologien zu steigern. Dafür sorgen bereits die Strompreise, die wegen der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) herbeigeführten Veränderungen ständig steigen. Dazu kommt das infolge der liberalisierten Energiemärkte fällige Netzentgelt, das nach Expertenberechnungen inzwischen bis zu 5 Cent pro Kilowattstunde betragen kann. Zudem wird in der EU eine Energieeffizienz-Richtlinie heiß diskutiert; danach soll die Effizienz bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert werden.

Hier plant die Bundesregierung anzusetzen und das Auslaufen des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer für eine Neuausrichtung zu nutzen. Denn die Vergünstigungen, die im Rahmen der ökologischen Steuerreform bereits 1999 den Unternehmen, Land- und Forstwirten und insbesondere dem produzierenden Gewerbe eingeräumt wurden, sind von der EU beihilferechtlich nur bis Ende 2012 genehmigt. Auch künftig werden die Unternehmen eine Rückerstattung bei der Energie- und Stromsteuer erhalten; dazu müssen sie – so die aktuelle Diskussion – allerdings eine Gegenleistung erbringen.

So könnte die Steuererstattung direkt an nachweisbare Energieeinsparungen gekoppelt werden. „Mit der Einführung von Energiemanagementsystemen lassen sich Einsparpotenziale in den Unternehmen besser erfassen und nachprüfbar ausschöpfen“, berichtet Bernhard Müller, Fördermittelexperte und Mittelstandsberater bei Ecovis. Noch bleibt offen, in welchem Umfang ein Energiemanagementsystem einzuführen und nach welchen Normen – etwa bei großen Unternehmen ISO 50 001 oder bei kleinen und mittleren Unternehmen DIN EN 16247 – zu zertifizieren ist.

Für die zweite Jahreshälfte 2012 plant das Bundeswirtschaftsministerium ein Förderprogramm zur Einführung von Energiemanagementsystemen und Querschnittstechnologien. Auf Antrag wird der Einstieg ins Energiemanagement schon jetzt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert.

„Auf jeden Fall ist es wichtig, das Auslaufen des Spitzenausgleichs Ende 2012 zu beachten, sich rechtzeitig Gedanken zur Energieeffizienz zu machen und günstige Finanzierungsmittel zu nutzen“, empfiehlt Müller. Das Spektrum von Fördermaßnahmen ist breit: „Wenn es um Energieeinsparung geht, denken viele zuerst an energetische Sanierung von Gebäuden. Dabei können seit einigen Jahren auch energieeffiziente Maschinen und Anlagen im gewerblichen Bereich gefördert werden.“ Hier gibt es für fast jede Investition hoch attraktive Finanzierungsvarianten mit und ohne Zuschussmöglichkeiten bei Zinssätzen beginnend bei einem Prozent (vgl. Förderbeispiel). Müllers Resümee: „Egal, was der Gesetzgeber entscheidet – die größte Ersparnis ergibt sich aus nicht verbrauchter Energie.“

Förderbeispiel:
Ein Maschinenbauunternehmen schafft sich für zwei Millionen Euro eine neue Portalfräsmaschine an. Wenn das Unternehmen in einem Fördergebiet liegt und dort auch investiert, kann es einen Zuschuss aus der Regionalförderung beanspruchen. Die Finanzierungsbausteine könnten dann so aussehen:

foerderbeispiel


Kontakt:

Ulf Hausmann
Tel.: 030 / 310008 - 54
Fax: 030 / 310008 - 56
E-Mail: ulf.hausmann@ecovis.com

Ecovis
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10587 Berlin
Webseite: www.ecovis.com

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