Steueränderungen 2012 - Spenden
Spenden zu Hilfe in Katastrophenfällen, die bereits vor der Einrichtung eines Sonderkontos den Zuwendungsempfänger erreichen oder zu denen ein nicht steuerbegünstigter Spendensammler aufgerufen hat ...
13. Juni 2012 - Spenden zu Hilfe in Katastrophenfällen, die bereits vor der Einrichtung eines Sonderkontos den Zuwendungsempfänger erreichen oder zu denen ein nicht steuerbegünstigter Spendensammler aufgerufen hat und die von diesem an den endgültigen Zuwendungsempfänger weitergeleitet wurden, kann der Spender als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.Inkrafttreten: 05.11.2011
Kontakt:
Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -
Tel.: 0201 / 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de