Steueränderungen 2012 - Riestersparen

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Steueränderungen 2012 - Riestersparen

20.06.2012

Einführung eines Mindestbeitrages von 60,00 € pro Jahr bei mittelbar Zulage berechtigten Personen: Damit soll eine Rückforderung von Zulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagenstatus vermieden werden (z.B. eigenes Einkommen – eigene Zulagenberechtigung; kein eigenes Einkommen/Hausfrau/Erziehung der Kinder/Mutter ...

20. Juni 2012 - Einführung eines Mindestbeitrages von 60,00 € pro Jahr bei mittelbar Zulage berechtigten Personen: Damit soll eine Rückforderung von Zulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagenstatus vermieden werden (z.B. eigenes Einkommen – eigene Zulagenberechtigung; kein eigenes Einkommen/Hausfrau/Erziehung der Kinder/Mutter - sogenannte mittelbare Zulagenberechtigung.

Zulagenberechtigte, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagenstatus zu geringe Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, haben die Möglichkeit, Beiträge nach Zusendung der Anbieterbescheinigungen nachträglich bis zur späteren Auszahlungsphase zu entrichten. Bereits zurückgeforderte Zulagen können dann im Ergebnis wieder ausgezahlt werden.
Inkrafttreten: Beitragsjahr 2012


Kontakt:

Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -

Tel.: 0201 / 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de


roland_franz

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