Steueränderungen 2012 - Riestersparen
Einführung eines Mindestbeitrages von 60,00 € pro Jahr bei mittelbar Zulage berechtigten Personen: Damit soll eine Rückforderung von Zulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagenstatus vermieden werden (z.B. eigenes Einkommen – eigene Zulagenberechtigung; kein eigenes Einkommen/Hausfrau/Erziehung der Kinder/Mutter ...
Zulagenberechtigte, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagenstatus zu geringe Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, haben die Möglichkeit, Beiträge nach Zusendung der Anbieterbescheinigungen nachträglich bis zur späteren Auszahlungsphase zu entrichten. Bereits zurückgeforderte Zulagen können dann im Ergebnis wieder ausgezahlt werden.
Inkrafttreten: Beitragsjahr 2012
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Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -
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