Steueränderungen 2012 - Entfernungspauschale

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Steueränderungen 2012 - Entfernungspauschale

06.06.2012

Die Vergleichsrechnung zwischen Entfernungspauschale und den tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist entsprechend der Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500,00 € jahresbezogen vorzunehmen.

6. Juni 2012 - Die Vergleichsrechnung zwischen Entfernungspauschale und den tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist entsprechend der Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500,00 € jahresbezogen vorzunehmen. Damit entfällt die tageweise Überprüfung, inwieweit die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmitteln die Entfernungspauschale übersteigen, nicht aber die Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmitteln generell.
Inkrafttreten: 01.01.2012


Kontakt:

Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -

Tel.: 0201 / 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de


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