06.06.2012
Die Vergleichsrechnung zwischen Entfernungspauschale und den tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist entsprechend der Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500,00 € jahresbezogen vorzunehmen.
6. Juni 2012 - Die Vergleichsrechnung zwischen Entfernungspauschale und den tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist entsprechend der Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500,00 € jahresbezogen vorzunehmen. Damit entfällt die tageweise Überprüfung, inwieweit die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmitteln die Entfernungspauschale übersteigen, nicht aber die Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmitteln generell.
Inkrafttreten: 01.01.2012
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Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -
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