Medienfonds Montranus Ditte und KALEDO Zweite

Anzeige

Medienfonds Montranus Ditte und KALEDO Zweite

13.06.2012

Mit Beschluss vom 6. Juni 2012 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle ein Urteil der Vorinstanz, des Landgerichts (LG) Hannover, bestätigt. Danach muss die Sparkasse Hannover einem Kunden Schadenersatz in Höhe von 225.000 Euro zahlen. Grund war die fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung der beiden Medienfondsbeteiligungen ...

Sparkasse Hannover zu 225.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Oberlandesgericht Celle bestätigt Entscheidung des Landgerichts Hannover aus der Vorinstanz


13. Juni 2012 - Mit Beschluss vom 6. Juni 2012 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle ein Urteil der Vorinstanz, des Landgerichts (LG) Hannover, bestätigt. Danach muss die Sparkasse Hannover einem Kunden Schadenersatz in Höhe von 225.000 Euro zahlen. Grund war die fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung der beiden Medienfondsbeteiligungen Montranus Dritte Beteiligungs-GmbH & Co. Verwaltungs-KG sowie KALEDO Zweite Productions GmbH & Co. KG.

Erstritten wurde das Urteil von der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover war die Sparkasse Hannover unterlegen (Urteil vom 30. 12. 2011, Az.: 13 O 308/10). In der Berufungsverhandlung schloss sich das OLG Celle mit seiner Entscheidung unter Az.: 3 U 21/129 der Einschätzung des LGs Hannover an.

„Einmal mehr ging es im vorliegenden Fall um Provisionen, über die die Sparkasse als Verkäuferin der Medienfondsbeteiligungen ihren Kunden hätte aufklären müssen“, sagt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Das Argument der Beklagten, der Anleger hätte annehmen müssen, dass die Sparkasse Hannover aufklärungspflichtige Provisionen erhalte und deshalb die Schadenersatzklage nicht stichhaltig sei, ließ das OLG Celle nur bedingt gelten.

Denn, so das Gericht, „auch in diesem Fall hätte die Sparkasse Hannover über die tatsächliche Höhe der Provisionen aufklären müssen“, erläutert Fachanwalt Gieschen. Somit vermutete das OLG Celle, dass diese Pflichtverletzung – also die Nicht-Information über die tatsächliche Provisionshöhe – ursächlich war für den beim Anleger eingetretenen Schaden.


Für Rückfragen:
Jens - Peter Gieschen, Partner
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Lise - Meitner - Straße 2
28359 Bremen
Telefon: 0421 / 5209 480
Telefax: 0421 / 5209 489
E-Mail: bremen@kwag-recht.de
Webseite: www.kwag-recht.de, www.bank-kritik.de, www.sos-schiffsfonds.de

Pressekontakt:
Hajo Simons | Partner
Siccma Media GmbH
Bonner Straße 328
50968 Köln
Telefon: 0221 / 348 038 – 12
Telefax: 0221 / 348 038 – 41
E-Mail: kwag@siccmamedia.de
Webseite: www.siccmamedia.de


kwag

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.