Steueränderungen 2012 - Krankheitskosten
Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung gesetzlich definiert und löst die bisherigen Verwaltungsregelungen (R33.4 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien) ab.
Dabei gibt es drei Arten des Nachweises von Aufwendungen im Krankheitsfall, die vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Kauf medizinischer Hilfsmittel ausgestellt sein müssen:
- Grundregel: Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.
- Besondere Maßnahmen: Amtsärztliches Gutachten oder ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, etwa bei Kuren, psychotherapeutischer Behandlung, medizinischen Hilfsmitteln, die als Gebrauchsgegenstände anzusehen sind oder wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden.
- Krankenbesuche: Bei Besuchsfahrten zu einem für längere Zeit in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Kind, Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes.
Inkrafttreten: Alle noch offenen Fälle
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Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
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