Steueränderungen 2012 - Krankheitskosten

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Steueränderungen 2012 - Krankheitskosten

18.05.2012

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung gesetzlich definiert und löst die bisherigen Verwaltungsregelungen (R33.4 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien) ab.

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung gesetzlich definiert und löst die bisherigen Verwaltungsregelungen (R33.4 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien) ab.

Dabei gibt es drei Arten des Nachweises von Aufwendungen im Krankheitsfall, die vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Kauf medizinischer Hilfsmittel ausgestellt sein müssen:
  1. Grundregel: Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.
  2. Besondere Maßnahmen: Amtsärztliches Gutachten oder ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, etwa bei Kuren, psychotherapeutischer Behandlung, medizinischen Hilfsmitteln, die als Gebrauchsgegenstände anzusehen sind oder wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden.
  3. Krankenbesuche: Bei Besuchsfahrten zu einem für längere Zeit in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Kind, Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes.

Inkrafttreten: Alle noch offenen Fälle


Kontakt:

Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -

Tel.: 0201 / 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de


roland_franz

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